Braunschweig. Wie die Stadt in einer Pressinformation mitteilt, gelte ab Sonntag die Warnstufe 1, was jedoch kaum praktische Auswirkungen hätte.
Bei der besagten Warnstufe 1 sieht die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vor, dass das Inkrafttreten von Warnstufen öffentlich bekannt gegeben wird. Da die 7-Tages-Inzidenz in der Stadt Braunschweig bereits seit geraumer Zeit über 35 liegt und zudem mit dem heutigen Tag niedersachsenweit der Indikator der belegten Intensivbetten (prozentualer Anteil an den Gesamtintensivkapazitäten landesweit) über fünf Prozent liegt, gilt ab Sonntag in Braunschweig die Warnstufe 1. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde veröffentlicht.
Praktische Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger hätte dies in der aktuellen Situation zunächst nicht. Das läge daran, dass unabhängig von einer Warnstufe in Braunschweig bereits seit einiger Zeit die 3G-Regel in mehreren Bereichen gelte, zum Beispiel in der Gastronomie, bei Veranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen, da die 7-Tages-Inzidenz dauerhaft über 50 liegt. Die Regelungen für das Überschreiten der Inzidenz von 50 und die der Warnstufe 1 sind praktisch identisch.
Änderungen betreffen Betreuungsangebote für Gruppen von Kindern und Jugendlichen
Die einzige Verschärfung betrifft lediglich Betreuungsangebote für Gruppen von Kindern und Jugendlichen, beispielsweise in Jugendherbergen, bei Familienferien, Zeltlagern, Jugendbildungsstätten oder Mehrgenerationenhäusern. In der Warnstufe 1 dürfen die Betreuungsangebote nicht mehr als 50 gleichzeitig anwesende fremde Kinder und Jugendliche umfassen. Bei mehrtägigen Angeboten ist vor Beginn ein negativer Test nachzuweisen sowie während der Betreuung mindestens zwei Tests pro Woche durchzuführen.
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