Coronavirus: Kindernotbetreuung ausgeweitet - Land übernimmt Härtefallregelung

Bisher mussten beide Elternteile in kritischen Berufsgruppen tätig sein - Unter Umständen reicht es jetzt, wenn dies nur ein Elternteil betrifft.

Die Regeln für die Notbetreuung wurden jetzt auch landesweit um Härtefallregelungen ergänzt. (Symbolbild)
Die Regeln für die Notbetreuung wurden jetzt auch landesweit um Härtefallregelungen ergänzt. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Braunschweig. Das Land Niedersachsen weitet die Notbetreuung für Kinder von Berufstätigen in der Daseinsvorsorge aus. Familien können die Notbetreuung in den Kitas fortan nutzen, wenn lediglich ein Elternteil Berufsgruppen angehört, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Bislang mussten nach Vorgabe des Landes beide Elternteile den genannten Berufsgruppen angehören.


Die Stadt Braunschweig hatte aufgrund vermehrter Problemanzeigen von Eltern und Arbeitgebern bereits am vergangenen Mittwoch eigenständig eine Härtefallregelung eingeführt. Jetzt ist das Land nachgezogen, wie die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet.

Epidemiologisch sinnvolle Einschränkungen bleiben dabei weiterhin bestehen. Wenn der zweite Elternteil beispielsweise nicht berufstätig ist, flexibel im Homeoffice arbeitet oder von der Arbeit freigestellt ist, dann hat die Unterbrechung von Infektionsketten zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus oberste Priorität. Eltern sind weiterhin aufgefordert zunächst alle Alternativen der Kinderbetreuung abzuklären und den Bedarf nachzuweisen. Einzig die Betreuung durch Großeltern ist zu vermeiden. Das Durchbrechen der Infektionsketten habe nach wie vor höchste Priorität.

"Oberste Prämisse bei allen Entscheidungen vor Ort muss es sein, die Infektionsketten wirksam zu durchbrechen. Dies kann nur gelingen, wenn die Notbetreuung sehr zurückhaltend gewährt und in Anspruch genommen wird."

- Niedersächsisches Kultusministerium



Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig steht mit allen Träger der Kindertagesstätten, dem zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" und Tagespflegepersonen in Kontakt, um die Notbetreuung zu gewährleisten.

Nummern für alle Fälle


Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung bzw. Tagespflegeperson vorab in Verbindung zu setzen. Fragen zur Notbetreuung in Kitas beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung unter der Telefonnummer 0531 470-8493. Fragen zur Notbetreuung in der Kindertagespflege werden weiterhin unter 470-8451 sowie beim zentralen Familien-Service-Büro für Kindertagespflege "Das FamS" unter 0531 12055440 beantwortet.

Das aktualisierte Formular Berufsgruppenbescheinigung kann auf www.braunschweig.de heruntergeladen werden. Bereits vorgelegte Bescheinigungen werden anerkannt.

Kritische Berufsgruppen

1. Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich:
• Ärzte, Hausärzte und deren Beschäftigte, Klinikpersonal sowie Apotheken
• Hebammen
• Pflegepersonal (ambulant und in Heimen)
• Beschäftigte bei Medizinprodukt-/Arzneimittelherstellern und in Laboren

2. Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr.
3. Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
4. Beschäftigte im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag
• Beschäftigte der Stadtwerke, Abfallentsorger, Wasserverbände und ähnlichem,
• Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien, Fleischereifachgeschäften und ähnlichem.
• Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen,
• Bus- und Straßenbahnfahrer,
• Bankbeschäftigte (zum Beispiel zu notwendigen Bargeldversorgung der Bevölkerung)
• Beschäftigte des Jobcenters (zum Beispiel zur Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)

5. Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Einzelne Beschäftigte in den vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Dennoch sind die Ausnahmen eng auszulegen, um das Ziel der Unterbrechung der Infektionsketten erreichen zu können!

Was sind Härtefälle?


Ausgenommen von der Untersagung ist ebenfalls die Betreuung in besonderen Härtefällen
Hierzu gehöre zum Beispiel eine konkrete Kündigungsandrohung, erheblicher Verdienstausfall, gesundheitliche Disposition und durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie festgestellte Härtefälle. Ein konkreter Nachweis sei erforderlich.


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