Braunschweig. Nach den Vorgaben des Landes präzisiert die Stadt Braunschweig den Kreis der Berufstätigen der so genannten kritischen Infrastruktur, die nach der Schließung von Kindertagesstätten und Schulen eine Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch nehmen können. Gegenüber den zunächst vorliegenden Informationen ist die Zahl der Berufsgruppen erweitert. Das teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung mit.
Zu den Berechtigten gehören nun insbesondere folgende Berufsgruppen: Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich; Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, inklusive der kommunalen Handlungsfähigkeit (Kommunalverwaltung); Beschäftigte in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr; Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche; Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag wie zum Beispiel für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung; Beschäftigte in den Bereichen Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion und -verarbeitung sowie Lebensmittelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung. Ausgenommen von der Untersagung ist ebenfalls die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall).
Hier kann man sich informieren:
Betroffene Eltern werden gebeten, sich mit ihrer Betreuungseinrichtung in Verbindung zu setzen. Fragen beantwortet darüber hinaus die Kita-Platzvermittlung, Tel. 0531/470-8493. Informationen zum Thema Kindertagespflege gibt es unter 0531/470-8451 und 470-8241 sowie beim "FamS" unter 0531/12055440.
Mit der genannten Allgemeinverfügung wurden die vom Land verfügten Schließungen von Kitas und Schulen formal in eine rechtlich bindende Form gebracht, die sich auch auf private Einrichtungen dieser Art erstreckt.
mehr News aus Braunschweig