Braunschweig. Aufgrund der immer größeren Einschränkungen im Zuge der Corona-Epidemie erklärt der Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Carsten Müller in einer Pressemitteilung, weshalb die Umsetzung von Lieferdiensten lokaler Betriebe häufig an der Realität scheitere. Die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten veröffentlichen wir im Folgenden unkommentiert und ungekürzt.
„Menschenleere Fußgängerzonen infolge angeordneter Geschäfts- und Restaurant-schließungen sind inzwischen auch in Braunschweig Realität geworden. Viele Unternehmen kämpfen ums Überleben und viele Arbeitsplätze sind gefährdet. Auch in der Gastronomie sind Umsatzeinbußen dramatisch. Kreativität und Flexibilität sind gefragt. Kunden zu Hause mit Essen zu versorgen ist eine Möglichkeit, den Menschen vor Ort zu helfen und gleichzeitig Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern.
Um einen Lieferservice anbieten zu können, müssen Fahrzeuge auch vor einem Lokal beladen werden. Dabei gibt es oftmals Probleme, weil diese Lokale in der Innenstadt liegen und Lieferungen natürlich nicht nur innerhalb regulärer Park- oder Haltezeiten erfolgen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind dann gehalten, für dieses Vergehen ein
„Knöllchen“ zu verteilen.
Wenn es in diesem Fällen zu keinen Behinderungen kommt, sollte die Stadt Braunschweig in dieser Notlage großzügige Regelungen anstreben. Erwägenswert wäre meiner Meinung nach die kostenfreie Erteilung von zeitlich begrenzten entsprechenden Ausnahmegenehmigungen durch die Stadtverwaltung.
Solidarität und unbürokratische Hilfen sind jetzt gefragt und es wäre schön, wenn die Stadt Braunschweig auf bereits erhobene und auch zukünftige Strafen verzichten könnte.“
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