Dachlawinen-Gefahr: Das sind die Pflichten für Hauseigentümer

Schneebretter und Eiszapfen auf Dächern können bei Tauwetter zur Gefahr für Passanten werden.

Hauseigentümer müssen Eiszapfen entfernen, falls diese zur Gefahr werden könnten (Symbolbild).
Hauseigentümer müssen Eiszapfen entfernen, falls diese zur Gefahr werden könnten (Symbolbild). | Foto: Matthias Kettling

Braunschweig. Hauseigentümer müssen gefährliche Schneebretter entfernen. Darauf weist jetzt die Braunschweiger Stadtverwaltung hin.



Mit einsetzendem Tauwetter entstehen derzeit vermehrt Schneebretter auf Gebäudedächern. Dachlawinen stellen eine erhebliche Gefahr für Passanten dar. Gleiches gilt für herabfallende Eiszapfen. Die Stadtverwaltung erinnert deshalb an die für Hauseigentümer geltenden Bestimmungen.

Eigentümer müssen Schneebretter und Eiszapfen entfernen


Grundsätzlich haften die Eigentümer der Gebäude für Personen- und Sachschäden, die durch herabfallende Schneebretter oder Eiszapfen verursacht werden. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und der geltenden Regelungen der Stadt Braunschweig zur Sicherstellung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung seien die Eigentümer verpflichtet, Schneebretter und Eiszapfen zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Falls der Eigentümer oder eine durch ihn beauftragte Firma sie nicht beseitigen können, müsse der Gefahrenbereich unverzüglich fachgerecht abgesperrt werden, teilt die Stadt Braunschweig mit.

Die Feuerwehr Braunschweig leistet erst Unterstützung und Hilfe, wenn der Gebäudeeigentümer diese Maßnahmen nicht umsetzen kann und es eine Gefährdung für den öffentlichen Verkehrsraum gibt. Der Feuerwehreinsatz ist für den Gebäudeeigentümer kostenpflichtig.

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