Braunschweig. Mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans legt die Verwaltung das Maßnahmenprogramm zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre vor. Ab Montag, 30. Dezember bis zum 28. Januar können Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände dazu eine schriftliche Stellungnahme einreichen. In diesem Zeitraum ist der Entwurf öffentlich in der Abteilung Umweltschutz, Richard-Wagner-Str. 1, Raum 122, jeweils dienstags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr einsehbar. Dies kündigt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung an.
Der Entwurf ist zudem im Internet veröffentlicht. Stellungnahmen können auf dem Postweg (Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz Postfach 3309, 38023 Braunschweig), als Niederschrift vor Ort oder per E-Mail (laermminderungsplanung(at)braunschweig.de) unter Angabe des Absenders übermittelt werden.
Gefragt sind Anregungen und Vorschläge zum vorliegenden Entwurf. Allgemeine Hinweise zu Lärmschwerpunkten und -belastungen können nun nicht mehr berücksichtigt werden. Diese wurden bereits im Rahmen der ersten Beteiligungsphase abgefragt.
Vorschläge aus der ersten Phase sind enthalten
Der Entwurf umfasst eine Bestandserhebung zur Lärmbelastungssituation und zu den Belastungsschwerpunkten in der Stadt sowie die Darstellung von bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen zur Lärmreduzierung. Die Vorschläge zur Lärmminderung, die im Rahmen der öffentlichen Beteiligung eingingen und berücksichtigt werden konnten, sind ebenso enthalten. Kernergebnis des Lärmaktionsplans ist das 15-Punkte-Programm zur Lärmaktionsplanung in Braunschweig. Ziel ist eine sukzessive Verringerung der Lärmbelastungen.
Hintergrund
Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die Planung einzubinden. Auf dieser Grundlage wurde unter intensiver Einbeziehung der Öffentlichkeit ab 2012 die erste Lärmminderungsplanung erarbeitet und in 2013 von den politischen Gremien beschlossen.
Die Fortschreibung der Lärmminderungsplanung wird derzeit erarbeitet und steht kurz vor dem Abschluss. Der erste Teil der Lärmminderungsplanung, die sogenannte Lärmkartierung, wurde im März 2018 abgeschlossen und ist bereits veröffentlicht.
Für den zweiten Teil, den Lärmaktionsplan, wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung hinsichtlich des daraus abzuleitenden Handlungsbedarfs zur Lärmminderung bewertet. Darauf aufbauend hat die Verwaltung unter Einbindung aktueller Planungen und der Ergebnisse aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung das Maßnahmenprogramm fortgeschrieben und den nun vorliegenden Entwurf erstellt.
Nach der Auslegung werden die erbrachten Stellungnahmen geprüft. Im Frühjahr 2020 wird der überarbeitete Lärmaktionsplan voraussichtlich zum Beschluss den politischen Gremien vorgelegt.