Braunschweig. Am Samstag kam es zu einer Demonstration gegen die „Jungen Nationaldemokraten (JN) Braunschweig“. Unter dem Motto „Kein Fußbreit der NPD/JN! Solidarität mit den Opfern rechter Gewalt“ zogen rund 400 Menschen durch die Nordstadt - auch zu zwei Wohnungen, die laut Veranstalter von Personen aus dem rechten Spektrum bewohnt werden. Leser fragen sich, ob hier das Demonstrationsrecht über die Privatsphäre geht.
Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig, erklärte daraufhin: "Zum Schutzbereich der Versammlungsfreiheit gehört grundsätzlich das Recht des Veranstalters, den Versammlungsort beziehungsweise die Aufzugsstrecke, frei zu wählen. Bürgerinnen und Bürgern sollen selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können. Dieses Selbstbestimmungsrecht kann nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz lediglich beschränkt werden, um eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren." Für die gewählte Strecke habe im Vorfeld keine solche Gefahrenprognose vorgelegen, so dass die Route in enger Abstimmung mit der Polizei durch die Ordnungsbehörde bestätigt wurde.
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