Demonstrationen am Freitag und Samstag: Stadt will sie noch verhindern

Die Stadt Braunschweig hat bedenken was die Einhaltung der Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen angeht. Das Verwaltungsgericht hatte die von der Stadt Braunschweig ausgesprochenen Verbote jedoch für nichtig erklärt.

(Symbolbild)
(Symbolbild) | Foto: Bernd Dukiewitz / Alexander Panknin

Braunschweig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am heutigen Mittwoch zwei Versammlungsuntersagungen der Stadt Braunschweig aufgehoben. Dabei habe es sich um Verbote der für den 22. Mai angemeldeten Versammlung "Schluss mit dem Corona-Irrsinn und der Angstpropaganda!" einer Privatperson im Bereich Sack/Neue Straße sowie der für den 23. Mai angemeldeten Versammlung "Gegen Seuchendiktatur – Grundgesetz durchsetzen" der Partei "Die Rechte" auf dem Schlossplatz gehandelt. Die Stadt Braunschweig kündigt in einer Pressemitteilung an, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.


Die Stadtverwaltung hatte die beiden Versammlungen mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz und die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und damit unter Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr und der Infektionsprävention untersagt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass gegen beide Demonstrationen bereits Gegendemonstrationen des "Bündnis gegen Rechts" angekündigt sind. Da das Gericht der Argumentation der Stadtverwaltung nicht gefolgt sei, kündigte Ordnungs- und Rechtsdezernent Dr. Thorsten Kornblum an, umgehend Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.

"Wir halten unsere Auffassung für richtig", so Dr. Kornblum. "Es ist übrigens die gleiche, die wir bereits gegenüber der angekündigten Versammlung der Partei "Die Rechte" am 1. Mai vertreten haben und die juristisch durchgetragen hat. Im Übrigen stützt sich unsere Auffassung auf die eindeutige Gefahreneinschätzung der Polizei. Es ist absehbar, dass angesichts der zu erwartenden Konfrontation der unterschiedlichen Versammlungsteilnehmer der derzeit vorgeschriebene Infektionsschutz durch Abstände nicht eingehalten werden kann. Ich hoffe vor allem im Interesse der Polizeieinsatzkräfte darauf, dass das Oberverwaltungsgericht unsere Auffassung bestätigt."

Gesundheit wiege höher als Versammlungsfreiheit


Nach dem Infektionsschutzgesetz kann die zuständige Behörde, hier die Stadt Braunschweig, Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten, um notwendige Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten sicherzustellen. Zugleich ist die Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu beachten, die Versammlungen unter freiem Himmel nur ausnahmsweise zulässt, wenn der Infektionsschutz vom Anmelder sichergestellt wird. Unter diesen Gesichtspunkten und der damit einhergehenden Gefahr einer erhöhten Infektionsgefahr mit COVID-19 ist hier der Schutz der Gesundheit der Versammlungsteilnehmer, unbeteiligter Dritter sowie der eingesetzten Polizeibeamten höher zu gewichten als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.


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