Braunschweig. Die Polizeidirektion Braunschweig hat im Vorfeld des Derbys Betretungsverbote ausgesprochen. Diese richten sich derzeit gegen 144 Personen, und anderem gegen 36 Anhänger von Eintracht Braunschweig. Für diese werden Verbotszonen in der Stadt eingerichtet.
Die Betretungs- und Aufenthaltsverbote gelten Personen, die im direkten sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Fußballspielen oder dem Besuch von Sportveranstaltungen mit gewalttätigem beziehungsweise gewaltbereiten Verhalten in Erscheinung getreten sind. Gegen sie wurden beispielsweise Strafverfahren wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte oder des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet, teilte die Polizei mit.
Drei Verbotszonen
"Für die Betretungsverbote wurden durch die Polizei drei Betretungsverbotszonen festgelegt. Zu jeder dieser drei Zonen wurde eine konkrete Gefahrenprognose getroffen. Es wurde dabei individuell geprüft, für welche Verbotszone die betroffenen Personen ein Betretungsverbot erhalten. So wurde beispielsweise der Braunschweiger Hauptbahnhof als neuralgischer Punkt innerhalb der Verbotszone 3 identifiziert, da dort mit dem Eintreffen einer großen Zahl anreisender Gastfans, unter denen sich erfahrungsgemäß ein erheblicher Teil der dortigen Risiko- und Gewaltszene befinden wird, gerechnet werden muss. Der den Bereich der Braunschweiger Kernstadt umfassende Zuschnitt der Verbotszone 2 trägt insbesondere den örtlichen Gegebenheiten (zum Beispiel. räumliche Enge der Straßen und Wege, Außenbestuhlung der Gastronomie) sowie der in diesem Bereich zu erwartenden Anzahl an Menschen ("mummegenussmeile", verkaufsoffener Sonntag) Rechnung, die bei gewalttätigen Ausschreitungen in besonderem Maße gefährdet wären, Opfer auch schwerwiegender Straftaten zu werden. Die Verbotszone 1 ist mit ihrem Zuschnitt rund um den Veranstaltungsort Eintracht-Stadion gewählt, da in diesem Bereich mit einem hohen, veranstaltungsorientierten Personenaufkommen zu rechnen ist. Bei einem eskalierenden Verlauf aufgrund gruppendynamischer Prozesse besteht hier die Gefahr, sich entwickelnde Auseinandersetzungen mit polizeilichen Einsatzkräften, aber auch mit Personen des Gastfanlagers. Im weiteren Verlauf wäre aufgrund der hohen Personendichte in diesem Bereich eine Schädigung auch unbeteiligter Dritter nur schwer zu verhindern", erklärten die Einsatzkräfte.
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