Die interdisziplinäre Koordinierungsstelle für Häusliche Gewalt startet neue Fortbildungsreihe

Das im März 2020 als Pilotprojekt an den Start gehende Hochrisikomanagement für Fälle Häuslicher Gewalt und Stalking wurde im Detail vorgestellt.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Niedergelassene Ärzte, Klinik- und Zahnärzte, Psychotherapeuten und Pflegepersonal aus den Notaufnahmen sowie Rettungsdiensten trafen sich Mitte Februar auf Einladung der Ärztekammer und der interdisziplinären Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt für die Region Braunschweig (iKOST HG) zum Start einer Fortbildungsreihe rund um das Thema "Häusliche Gewalt". Dies teilt die Polizei in einer Pressemitteilung mit.


Dr. Ricarda Sieben (Niedergelassene Ärztin), Dr. Katja Bruns (Klinikärztin) und Frank Hellwig als Vertreter der Polizeidirektion Braunschweig begrüßten die rund 140 Teilnehmer in den Räumen der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Geschäftsführer der iKOST HG, Frank Hellwig, habe zunächst die Strukturen der im August 2018 gebildeten Koordinierungsstelle für Häusliche Gewalt erläutert. Hier hätten sich 51 Kooperationspartner aus 15 Berufsgruppen zusammengeschlossen, um unter anderem gemeinsam das Hochrisikomanagement weiterzuentwickeln. Hochrisikomanagement beschreibe die abgestimmte Einschätzung von Fachdiensten, besondere akute Gefahren für Opfer zu erkennen. Dieses im März 2020 als Pilotprojekt an den Start gehende Hochrisikomanagement für Fälle Häuslicher Gewalt und Stalking wurde hierzu im Detail vorgestellt. "Die Mediziner der Region sowie das Personal der Kliniken sind wichtige Ersteinschreiter, die Gewaltanwendung erkennen und über die Grundlagen der Risikoeinschätzung gut informiert sein sollten", so Hellwig.

Gang zum Arzt ist vertrauter



Die Rechtsmedizinerin und Projektleiterin von "pro Beweis" Prof. Dr. med. Debertin von der Medizinischen Hochschule Hannover habe die Rolle des Gesundheitssektors bei "Häuslicher Gewalt" sowie die Möglichkeiten der Prävention, Intervention und Beweissicherung aufgezeigt. "Pro Beweis" richte sich gezielt an Betroffene, die noch keine Anzeige erstattet hätten. In den Untersuchungsstellen haben die Opfer die Gelegenheit, Beweise zeitnah, gerichtsfest, kostenlos und vertraulich sichern zu lassen. "Der Gang zum Arzt ist oftmals vertrauter als zur Polizei. Wir als Ärzte müssen uns dieser Schlüsselrolle bewusst werden. Wenn Sie in Ihren Ambulanzen und Praxen die Gewalt erkennen, können wir das Dunkelfeld weiter erhellen und dazu beitragen, schwere bis tödlich verlaufende Gewalt zu verhindern", mahnte Prof. Debertin zur Aufmerksamkeit und Sensibilität.

Im Rahmen eines Impulsvortrags zur Aufklärung über Beratungsmöglichkeiten habe Frau Cevik von der Beratungs- und Interventionsstelle (BISS) Wolfsburg ihre Arbeit vorgestellt. Mit dem Ziel Medizinern mehr Klarheit zu verschaffen, unter welchen Voraussetzungen sie Fälle "Häuslicher Gewalt" melden dürfen, wann sie diese melden müssen und in welchen Fällen die ärztliche Schweigepflicht trotz Gewalttaten gewahrt werden muss, habe Staatsanwältin Stephan von der Staatsanwaltschaft Hildesheim im letzten Vortrag referiert.

Rechtliche Grundsätze und Möglichkeiten der Datenübermittlung im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht sowie die Vorschriften für Berufsgeheimnisträger habe die Staatsanwältin hierbei aufgeführt. Die interdisziplinäre Koordinierungsstelle (iKOST) habe mit dieser Veranstaltung wieder einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Opfern gesetzt. Die Fortbildungsreihe für Fachkräfte aus den Täter- und Opferberatungsstellen sowie für Lehrkräfte und Schulsozialpädagogen werde im März und April diesen Jahres fortgeführt.


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