DIE PARTEI: "Gegen Zwangssedierung an Karfreitag"


David B. Kessler  Foto: "Die PARTEI  Region38"
David B. Kessler Foto: "Die PARTEI Region38" | Foto: "Die PARTEI Region38"

Braunschweig. David B. Kessler, erster Vorsitzender Die PARTEI Bezirksverband Region 38 und zweiter Vorsitzender Die PARTEI im Kreisverband Braunschweig spricht sich gegen die Zwangssedierung an Karfreitag aus. Die Stellungnahme veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert.


Die Trennung von Staat und Kirche ist im bundesdeutschen Grundgesetz verankert. Eben jenes Grundgesetz regelt in Artikel 136 auch klar den Umgang und die Umsetzung der Ausübung religiöser Handlungen: Bürgerliche Rechte dürfen durch religiöse Bekenntnisse weder bedingt noch beschränkt werden und niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.

An Karfreitag erleben wir allerdings jedes Jahr den Bruch dieser gesetzlichen Regelung. In Niedersachsen trifft das Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG) Vorgaben, die weder mit dem Grundgesetz, noch mit dem zeitgemäßen Umgang mit Religionen vereinbar sind und sediert durch die Karfreitagsruhe pauschal ein ganzes Bundesland. Jeder Einzelne wird, unabhängig von religiösem Bekenntnis, Zugehörigkeit oder Engagement, in seinem Recht beschränkt, beispielsweise den Abend in Bars, Clubs oder ähnlichen Einrichtungen in gewohnter Form zu verbringen. Dieser Schutz der "stillen Feiertage" besteht eigentlich nur an diesem Tag zwischen 0:00 und 24:00, faktisch wird allerdings das Spielen von Musik, sowie tanzen bereits in der Zeit von Gründonnerstag 5:00 bis Ostersamstag 24:00 mit strikten Maßnahmen geahndet; oder anders ausgedrückt: aufgrund gewisser Befindlichkeiten einer einzelnen Religion (die per Gesetz keinerlei Einfluss auf staatliche Regelungen haben darf), wird pauschal jeder Einzelnen für einen Zeitraum von drei Tagen zur Ausübung einer religiösen Handlung gezwungen und in seinen Rechten beschränkt. Wer gegen diese kirchlich oktroyierte Auflage verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, kontrolliert, verfolgt und vollstreckt durch den Staat bzw. das Land, welches eigentlich autark agieren sollte.

Es geht nicht darum, Religionen zu verbieten oder deren Rechte zu limitieren. Jeder muss das Recht haben, seine Religion - welche auch immer das sein mag - frei ausüben zu können. Wenn dadurch allerdings die Rechte Andersgläubiger (zu denen auch unter anderem Atheisten oder Agnostiker zählen) beschränkt und unter Strafe gestellt werden, bewegen wir uns in einem extrem anachronistischen Bereich, der nichts mehr mit einem zeitgemäßen Umgang mit Spiritualität zu tun hat. Wer an Karfreitag den Wunsch nach Ruhe, Trauer oder Kontemplation verspürt, sollte und muss dem nachgehen können - für sich, oder mit Gleichgesinnten, aber er darf anderen nicht seinen Willen nicht mit staatlicher Unterstützung aufzwingen. Ein Tipp an dieser Stelle: Wer Ruhe sucht, sollte einfach nicht in Clubs oder Bars danach suchen.

Die PARTEI prüft aktuell Rahmen und Möglichkeiten, diesen viel zu lange stillschweigend akzeptierten Anachronismus auf Landesebene behördlich zeitgemäß zu updaten.

Darüber hinaus ist zu überlegen, ob Jesus selbst tatsächlich mit seinem Image zufrieden wäre, das eine privilegierte, selbsternannte Elite vor Jahrhunderten für ihn erdacht hat. Vielleicht ist Jesus ja in Wirklichkeit ein entspannter Dude, der lieber mit Lemmy und Tupac, als nur mit Luther und den toten Päpsten abhängt.




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