Diese Baulücke in der City soll geschlossen werden

Im vergangenen Jahr hatte die Stadt ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt. Nun könnte es den ersten Vollzug geben.

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Hier soll sich was ändern.
Hier soll sich was ändern. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Im Juli letzten Jahres hatte der Rat ein Förderprogramm zur innerstädtischen Baulückenschließung beschlossen. In diesem Rahmen könnte nun tatsächliche eine Lücke in der Fußgängerzone gefüllt werden. An der Adresse Sack 23 - derzeit ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Vodafone-Laden - möchte die Eigentümerin ein Mehrfamilienhaus mit Ladenlokal errichten.



Seitens der Stadt Braunschweig wird ein Zuschuss in Höhe von maximal 20.000 Euro für die Planung gewährt. Der Ausschuss für Planung und Hochbau segnete dies Anfang Februar in letzter Instanz einstimmig ab.

Interesse eher gering


Die Fördermöglichkeiten sollen einen finanziellen Anreiz für die Grundstückseigentümer darstellen, die Baulücken zu schließen, um eine gestalterische Aufwertung des Stadtbildes zu erzielen. Die Richtlinie hat dabei insbesondere acht kriegsbedingte innerstädtische Baulücken in den Blick genommen. Mit den jeweiligen Eigentümern sei Kontakt aufgenommen worden, um die Bereitschaft zu Planungsüberlegungen hinsichtlich einer Schließung der jeweiligen Baulücke zu erfahren, teilt die Verwaltung mit. In einen konkreten Antrag mündete dies bislang nur im Fall des Grundstückes Sack 23. Drei der zehn Grundstückseigentümer hätten sich nicht zurückgemeldet, drei weitere signalisierten kein Interesse. Mit vier Eigentümern seien weitere Informationsgespräche geführt worden.

Nach Aussage der Grundstückseigentümerin könne aufgrund der Statik keine Aufstockung des bestehenden Gebäudes am Sack 23 erfolgen, so dass nur ein Abriss mit anschließendem Neubau in Frage komme. Das Architekturbüro habe als Grundlage für seine Kostenschätzung erste Überlegungen skizziert. Die Kosten für die Planung betragen 40.362,81 Euro netto. Gemäß der Richtlinie könne die Bauplanung bis zu einer Höhe von maximal 50 Prozent der tatsächlichen Bauplanungskosten gefördert werden.

Umsetzung keine Voraussetzung


Geplant sei der Bau eines Mehrfamilienhauses mit Ladenlokal. Sofern sich die Grundstückseigentümerin für eine spätere bauliche Umsetzung entscheidet, wäre ein Bauantrag zu stellen. Für die Zahlung der Zuwendung der Stadt sei eine Verwirklichung des Projekts aber keine Voraussetzung. Das Vorhaben müsse lediglich bauplanungsrechtlich zulässig oder zulassungsfähig sein und bauordnungs- und planungsrechtlichen Regelungen entsprechen. Die Förderung würde erst nach Einreichung der Planungsunterlagen sowie der Schlussrechnung des Planungsbüros ausgezahlt.

Im Haushalt 2022 seien ausreichend Haushaltsmittel für 2022 für die Förderung der Planungskosten eingeplant worden. Die Mittel sollen als Haushaltsrest in das Jahr 2023 übertragen werden.


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