Braunschweig. Nach unserem Bericht über den Beschluss des Bezirksrates Innenstadt, welcher die Verwaltung zur Installation gleichgeschlechtlicher "Ampelpärchen" an "zentral gelegenen" Fußgängerampeln in der Innenstadt beauftrage, erreichte unsere Redaktion eine Nachricht der Stadt Braunschweig. Demnach sei der Stadtbezirksrat in dieser Angelegenheit nicht beschlusszuständig gewesen. Das Votum stelle lediglich eine "Empfehlung" für die Verwaltung dar.
Wie die Stadt Braunschweig weiter erklärt, müsse bei einer Fußgängerampel als Verkehrszeichen zunächst durch die Verwaltung geprüft werden, ob die Veränderung der Streuscheiben rechtlich zulässig ist. Wie lange eine solche Prüfung dauert, teilte die Stadt nicht mit. Nach Angaben von Helge Böttcher (Die Grünen), welcher den Antrag im Stadtbezirksrat gestellt hatte, sei ihm klar gewesen, dass der Beschluss im Gegensatz zu einem Votum des Stadtrates nicht bindend gewesen sei: "Bei Anträgen aus den Bezirksräten handelt es sich immer nur um Anregungen aus dem Bezirk", betont der Grüne. Bei den rechtlichen Aspekten sehe er hingegen keine Probleme: "In vielen anderen Städten war dies bereits möglich, wie zum Beispiel in Hannover. Das Erteilen einer entsprechenden Genehmigung sollte also meiner Meinung nach kein Problem sein."
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Falls die Verwaltung den Vorschlag nicht für umsetzbar halte, könne seine Fraktion versuchen einen Beschluss auf anderer Ebene herbeizuführen, wie zum Beispiel im Stadtrat "Besonders teuer sollten diese Ampelschablonen aber nicht werden. Es gibt sie laut Internet bereits ab acht Euro", so Böttcher abschließend.
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