Braunschweig. Nachdem Armin Kraft bereits im letzten Jahr wegen Körperverletzung und Unfallflucht zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot verurteilt wurde, leitete nun die Braunschweigische Landeskirche ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Probst ein.
Das eröffnete Verfahren beziehe sich auf einen Strafbefehl gegen Kraft  vom März 2016. Dort soll er einer Frau über den Fuß gefahren sein. Obwohl er selbst der Unfallverursacher gewesen sei, habe er sich lediglich als Zeuge des Vorfalls ausgegeben, so übereinstimmende Medienberichte. Der Landesbischof Dr. Christoph Meyns erklärte gegenüber regionalHeute.de wie folgt:
„Die Kirchenregierung hat in ihrer Sitzung vom 18. Januar 2017 ein Disziplinarverfahren gegen Propst i.R. Armin Kraft eingeleitet. Anlass war die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass Propst i.R. Armin Kraft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht erhalten hat. Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft gegenüber der Landeskirche erfolgte kurz vor Weihnachten.
Das Disziplinarverfahren soll klären, in wie weit über den Strafbefehl hinaus dienstrechtliches Fehlverhalten von Propst i.R. Armin Kraft vorliegt. Das Landeskirchenamt wird das Disziplinarverfahren mit der gebotenen Schnelligkeit bearbeiten. Ein Strafbefehl ist der obersten Dienstbehörde zu melden, auch wenn ein Pfarrer im Ruhestand ist.
Unabhängig vom Ausgang des Disziplinarverfahrens bin ich persönlich bestürzt über das durch den Strafbefehl festgestellte Fehlverhalten von Propst i.R. Armin Kraft. Jeder von uns kann durch unglückliche Umstände Verursacher eines Unfalls werden. Dann geht es aber darum, aufrichtig und ehrlich Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Das gilt für Pfarrer in besonderer Weise."
Bereits im November 2016 musste sich Armin Kraft mit Vorwürfen auseinandersetzen, er hätte private Geldgeschenke angenommen. Damals war er von seiner langjährigen Funktion als Spendensammler gegen Kinderarmut zurückgetreten.
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