Eckert & Ziegler - Klage gegen Kundgebungsteilnehmer


Die Schadensersatzklage von Eckert & Ziegler gegen TeilnehmerInnen einer BISS-Kundgebung geht in eine weitere Runde. Foto: Robert Braumann
Die Schadensersatzklage von Eckert & Ziegler gegen TeilnehmerInnen einer BISS-Kundgebung geht in eine weitere Runde. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Die Bürgerinitiative Strahlenschutz, kurz BISS, teilte in einer Presseerklärung mit, dass die Firma Eckert&Ziegler offenbar eine Klage gegen Teilnehmer einer Kundgebung. Die Mitteilung veröffentlichen wir ungekürzt und unkommentiert. 
Obwohl Eckert & Ziegler durch den Bau eines ungenehmigten Zauns Fakten schuf und die BISS lediglich mit einer Kundgebung auf dieses Vorgehen aufmerksam gemacht hat, sind es nun die TeilnehmerInnen der Kundgebung, die sich mit einer Klage konfrontiert sehen: Eckert & Ziegler verlangt Schadensersatz. Dieser Sachverhalt stößt auf öffentliches Interesse: Zum heutigen Gerichtstermin begleiteten etwa 20 BürgerInnen die Beklagten in den Gerichtssaal.

Worum geht es?
Eckert & Ziegler setzte vier Zaunpfähle mit einer Höhe von erkennbar mehr als zwei Metern über dem Boden und bohrte dafür etwa 140 Löcher für einen Zaun um das Gelände der geplanten neuen Konditionierungshalle für Atommüll. Ein Zaun dieser Höhe ist genehmigungspflichtig. Zudem wurden die Zaunlöcher in einem Gebiet gebohrt, auf dem gemäß dem neuen Bebauungsplan kein Zaun gebaut werden darf. Nachdem das Bauordnungsamt auf Anfrage der Kundgebungsteilnehmer die Höhe gemessen hatte, wurden zwar die Zaunpfähle tiefer eingegraben, der Zaun wurde aber trotzdem um das gesamte Gelände gebaut. Damit wurden Fakten geschaffen, denn jetzt müsste die Stadt Braunschweig Eckert & Ziegler aktiv zum Rückbau bewegen.

Eckert & Ziegler wirft den DemonstrantInnen Behinderung der Zaunbauarbeiten vor. Weil jedoch nicht alle Zeugen heute anwesend waren, wird es im Oktober noch einen weiteren Anhörungstermin geben. Die Polizei zeigte sich überrascht über das umfangreiche Klageverfahren und gab an, die Geschehnisse nicht so protokolliert zu haben, dass detaillierte Auskunft zum Ablauf des 17.6.2015 möglich sei.

Das offizielle Urteil darüber, ob die TeilnehmerInnen der BISS-Kundgebung mit ihrer Anwesenheit einen Schaden erzeugt haben und falls ja, in welchem Umfang, steht also noch aus. Allerdings war nicht nur die Polizei erstaunt über das offensichtliche Missverhältnis zwischen Klagegegenstand und Aufwand seitens der Klägerin. BISS-Vertreter Peter Meyer: „Offensichtlich liegt hier ein Einschüchterungsversuch vor. Da ist es beruhigend zu wissen, dass neben vielen Privatleuten auch der Rechtshilfefonds Strahlenschutz e.V. die Anwohnerschaft in ihrem Ringen um eine gefahrenarme Umwelt finanziell und persönlich unterstützt.“


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