Braunschweig. Die Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) beschäftigt sich in ihrem Statement mit der Firma Eckert und Ziegler. Die Mitteilung der BIBS wird hier ungekürzt und unkommentiert veröffentlicht.
Die Firma Eckert & Ziegler (E&Z) besitzt offenbar keine Genehmigung zur Bearbeitung von Atomabfällen bzw. Konditionierung von Abfällen am Standort in Braunschweig. Seit November 2011 wurde der Bauantrag von Eckert & Ziegler (E&Z) zur Erweiterung des Konditionierungs-Zentrums in Braunschweig-Thune durch eine Veränderungssperre der Stadt blockiert. Doch nun steht der Bauantrag vor der Entscheidung. Ein Bescheid zugunsten von E&Z setzt allerdings eine Betriebs- bzw. Gewerbegenehmigung für die dort geplanten Konditionierungsarbeiten für Fremdabfälle im industriellen Maßstab voraus. Auf Nachfragen der BIBS-Fraktion bei der Stadt und vor allem beim Gewerbeaufsichtsamt wurden seit August dieses Jahres alle jemals für Thune erteilten Genehmigungen geprüft.
Seit dem 9. November 2015 liegt der BIBS-Fraktion nun die Antwort des Nieder- sächsischen Umweltministers Stefan Wenzel (Grüne) vor, wonach eine direkte Genehmigung für diese Konditionierungsarbeiten nicht gefunden wurde (Brief siehe Anlage). Das Ministerium prüfe nun, inwieweit aus einer 40 Jahre alten Genehmigung - die am 12. Mai 1975 zugunsten der damaligen Firma Amersham Buchler ausgestellt worden war - eine "Befugnis" für die Jetzt-Zeit zugunsten der Nachfolgefirmen wie Eckert & Ziegler "hergeleitet werden" könne. Zum gegen- wärtigen Zeitpunkt kann demnach die Antrag stellende Firma keine Genehmigung zur industriellen Bearbeitung von atomaren Fremdabfällen vorweisen.
„Der Bauantrag ist daher abzulehnen, auch weil der Bauantrag die Prüfung des Zweckes des beabsichtigten Gewerbes beinhaltet“, erklärt BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum, „Eckert&Ziegler/Buchler heben ja immer gern auf ihre Genehmigungen gemäß Strahlenschutzverordnung ab: Die greifen aber nicht, wenn die Gewerbegenehmigung für die Arbeitsabläufe selbst (als der industriellen Konditionierung von Atommüll) fehlt. Diese Gewerbegenehmigung müsste doch nun Herr Wenzel eigentlich noch beibringen. Ansonsten wird es eng mit dem von Allen eigentlich längst gewollten Standort Thune für das landesweite Konditionierungs-Gewerbe,“ schließt Rosenbaum.
Eckert & Ziegler: Nur „hergeleitete Befugnis“?
| Foto: Robert Braumann