Braunschweig. Seit über zehn Jahren steht das im Besitz des Landes Niedersachsen befindliche Gebäude des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes in der Grünewaldstraße leer. Dort wo sich einst junge Männer den prüfenden Blicken von Vater Staat stellen mussten, ist heute das Gebäude dem Verfall ausgesetzt und auf dem Grundstück Wildwuchs angesagt. Doch wann ändert sich dieser Zustand endlich? Wann wird die Immobilie im Herzen des Östlichen Ringgebiets wieder genutzt? regionalHeute.de fragte beim Land, aber auch bei der Stadt Braunschweig nach dem Stand der Dinge.
Eigentlich hatte das Land für die Grünewaldstraße 12 schon konkrete Pläne. Sie sollte Standort für die Landesschulbehörde werden. Doch diese Idee sei aufgegeben worden, da an anderer Stelle die Anmietung einer besser geeigneten Immobilie möglich geworden sei, teilt das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften nach Rücksprache mit dem Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen mit. Nach Abschluss des Mietvertrages für das Objekt Kurt-Schumacher-Straße 21/21a in Braunschweig sei das Gebäude des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes für Landeszwecke somit entbehrlich geworden. Es soll verkauft werden.
Es laufen Gespräche
Das im Vorfeld des Verkaufsprozesses eingeholte Verkehrswertgutachten sehe für die Liegenschaft eine Verwaltungs- oder Büronutzung vor. Die Möglichkeit für anderweitige Nutzungen müssten mit der Stadt Braunschweig abgestimmt werden, da der Stadt die städtebauliche und bauordnungsrechtliche Planungshoheit für die Liegenschaft obliege. Derzeit fänden Abstimmungsgespräche mit einem Kaufinteressenten und der kommunalen Baugenehmigungsbehörde statt. Während der laufenden Verhandlungen könne man keine Auskünfte zum Kaufinteressenten, zum Kaufpreis und der geplanten Nutzung geben.
Die Kaufinteressenten hätten während der Verkaufsverhandlungen Gelegenheit gehabt, im Zuge einer Bauvoranfrage bei der Stadt Braunschweig die Vereinbarkeit der künftigen Nutzung mit den Interessen der Stadt abzustimmen, teilt das Landesamt mit. Der Stadt komme zudem noch in einem anderen Bereich eine wichtige Rolle zu. Denn Entscheidung über Vorgaben oder Einschränkungen, die sich aufgrund von denkmalschutzrechtlicher oder -pflegerischer Sicht für eine zukünftige Nutzung des Gebäudes ergeben, würden der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Braunschweig zufallen.
Diese bestätigt, dass das Land gerade ein Verkaufsverfahren durchführe. Die Stadtverwaltung sei daran aber nicht unmittelbar beteiligt, teilt Stadtsprecher Adrian Foitzik mit. Man habe aber im Vorfeld für das Verkaufsexposé Grundlagen geliefert. Richtig sei, dass künftige Planungen eines neuen Besitzers in einem anstehenden Baugenehmigungsverfahren bauordnungs- und planungsrechtlich sowie mit Blick auf den für das Gebäude bestehenden Denkmalschutz geprüft werden müssten.
Kompromisse sind möglich
Richtig sei auch, dass es aus Sicht des Denkmalschutzes Prämissen gebe, die es bei einer künftigen Planung und Nutzung zu beachten gelte. "Aber auch aus Sicht des Denkmalschutzes ist es wichtig, dass dieses Gebäude wieder in eine Nutzung kommt, insofern sind in einem Planungsprozess auch Kompromisse möglich", betont Foitzik. Diese könne man naturgemäß nicht vor Beginn eines Planungsprozesses benennen. Die Stadtverwaltung werde entsprechende Bauanträge gern konstruktiv begleiten, wenn es soweit ist.
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