"Ein Außenstehender reicht, um alles zu kippen" - Enttäuschung nach Urteil zum verkaufsoffenen Sonntag

Die winterkunstzeit findet trotzdem statt. Ein Programm gibt es von Mittwoch bis Sonntag.

Am Sonntag fällt das Shoppen aus.
Am Sonntag fällt das Shoppen aus. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass am Sonntag die Geschäfte im Rahmen der winterkunstzeit nicht öffnen dürfen. Wie die Braunschweig Stadtmarketing GmbH in einer Pressemitteilung berichtet, findet die Veranstaltung dennoch von Mittwoch bis Sonntag statt. Zudem zeigt man sich maßlos enttäuscht.


Von Gewerkschaftsseite war Klage gegen die vom Handel beantragte und von der Stadt Braunschweig genehmigte Verkaufsöffnung an vier Sonntagen in 2020 eingereicht worden. Zunächst hat das Verwaltungsgericht nur den 9. Februar betrachtet und der entsprechenden Klage dagegen stattgegeben.

"Die Anstrengungen waren vergebens"


„Ich bin maßlos enttäuscht, dass wir an dem Sonntag nicht die Gesamtheit des Angebotes der Kunstschaffenden und des Braunschweiger Handels präsentieren können“, sagt Olaf Jaeschke, Vorstandsvorsitzender des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI). Gemeinsam mit dem Arbeitsausschuss Peripherie e. V. (AAP) und in Abstimmung mit dem Dom, den Akteuren und Betriebsräten in der Innenstadt hatte der AAI die Verkaufsöffnung an den Sonntagen bei der Stadt Braunschweig beantragt. „Es stimmt mich traurig, dass unsere Anstrengungen, Braunschweigerinnen, Braunschweiger und Gäste aus der Region zu diesem tollen Kunsterlebnis in seiner Mischung mit Gastronomie und Einkaufen einzuladen, vergebens waren.“

"Die Gesetzeslage ist unklar"


„Die Gerichtsentscheidung zeigt, wie unklar die aktuelle Gesetzeslage ist und welche Unsicherheiten sie für die engagierten Akteure mit sich bringt. Das hat der Handelsverband Deutschland am letzten Freitag in seiner Jahrespressekonferenz ebenfalls moniert. Selbst bei dem optimalen Fall einer Einigung aller Akteure wie in Braunschweig reicht ein Außenstehender, um alles zu kippen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH, die die winterkunstzeit mit Unterstützung verschiedener Partner veranstaltet. Jaeschke schließt sich an: „Es ist beachtlich, wie auf der einen Seite der vermeintliche Kampf zum Schutz der Sonntage ausgerufen wird, auf der anderen Seite mit willkürlichen Forderungen schlicht Machtpolitik versucht wird. Ein tatsächlicher Dialog zur Qualität entsprechender Veranstaltungen und zum Wohl der Innenstädte kann so überhaupt nicht stattfinden. Bei uns wird gegen aufwändige Veranstaltungen als Anlass geklagt, anderswo wird ein einfacher Flohmarkt als Anlass akzeptiert.“

Mehr als 60 Künstlerinnen, Künstler und Kreative zeigen bei der winterkunstzeit vom 5. bis zum 9. Februar ihre Arbeiten in der Braunschweiger Innenstadt. Besucherinnen und Besucher können in zahlreichen Ausstellungen die Bandbreite der regionalen Kunstszene entdecken und sich in Mitmachaktionen selbst ausprobieren. „Unser Ziel ist es, attraktive Angebote für die Menschen in Braunschweig und in der Region zu schaffen und Erlebnisse zu bieten, die die Stadt so besuchens- und lebenswert zeigen, wie sie ist“, so Leppa weiter. „Um die Attraktivität und die Qualitäten des Standortes zu zeigen, entwickeln wir eigenständige Konzepte. Ich bedaure es sehr, dass unser Konzept das Gericht nicht überzeugen konnte und die für die winterkunstzeit geplante Sonntagsöffnung nicht stattfinden kann. Aber ich möchte alle einladen, dennoch zur winterkunstzeit in die Braunschweiger Innenstadt zu kommen, die Künstlerinnen und Künstler auch am Sonntag zu besuchen und die Veranstaltung zu genießen.“

Stadt legt keine Beschwerde ein


Die Stadt Braunschweig wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts keine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen. Das teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Die "winterkunstzeit" findet also definitiv ohne verkaufsoffenen Sonntag statt.

Die Stadtverwaltung hat sich dazu nicht zuletzt aufgrund der Kürze der Zeit entschieden, um Planungssicherheit zu schaffen. Sie wird die Entscheidung des VG und ihre Begründung eingehend prüfen, auch im Blick auf die Konsequenzen für das weiterhin anhängige Hauptsacheverfahren, in dem auch die weiteren drei für dieses Jahr geplanten verkaufsoffenen Sonntage beklagt sind. Zugleich wird sie zeitnah die Gewerkschaft ver.di, den Arbeitsausschuss Innenstadt und den Arbeitsausschuss Peripherie, das Stadtmarketing, Betriebsräte und weitere beteiligte Akteure zu einem Gespräch am runden Tisch einladen, um die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung auszuloten.


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