Studentenwohnheim: Eine Frage der Definition

von Sina Rühland


| Foto: Sina Rühland



Braunschweig. Modern, energieeffizient und innenstadtnah: der Neubau in der Wilhelmstraße ist als studentengeeignetes Wohnen gedacht – doch ein Studentenwohnheim, wie in den Medien deklariert, ist er im Sinne des Mietrechtes nicht. Über die Wohnungsnot der Studenten hat BraunschweigHeute.de kürzlich berichtet.



Das Neubau-Projekt des Dipl.- Wirtschaftsingenieurs Hendrik Kappe soll eine Nische besetzen: möblierte Ein-Zimmer-Appartments nahe der Innenstadt und Universität; in Zeiten der Wohnraumknappheit für Studenten konzipiert. Bereits wenige Stunden nach dem Online-Gang der Website, sind schon sämtliche Apartments zur Miete reserviert gewesen, sagt Ingenieur und Geschäftsführer des Bauunternehmens Kappe. Zügig waren die 108 Wohnungen nicht nur reserviert, sondern auch an Privateigentümer verkauft. Somit seien die Wohnungen zwar studentengeeignet, aber im juristischen Sinne laut Paragraf 549 BGB Absatz 3 kein Studentenwohnheim, sagt der Geschäftsführer des Mietervereins Braunschweig, Timo Sass. "Wir begrüßen natürlich, dass Wohnraum für Studenten in Braunschweig geschaffen wird", so Sass weiter.

Das Konzept sehe durchaus studentische Mieter vor, Kappe sagt aber auch, dass er die Handhabe der Käufer nicht beeinflussen könne. "Ungefähr 85 Prozent der Mieter sind zurzeit Studenten oder Auszubildende – und ein paar Pendler sind auch darunter", sagt er.

Eigentümer haben angesetzte Mieten leicht erhöht




Auf der Homepage sind die Mietpreise, die vor den Wohnungsverkäufen angesetzt waren, einzusehen. Diese lagen bei einer Kaltmiete zwischen 275 Euro und 395 Euro je nach Quadratmeterzahl. Haben die Eigentümer die Mieten nach dem Kauf nun erhöht? Rechtens wäre es. "Wenige Eigentümer haben 10/15 Euro drauf gelegt", erzählt Kappe BraunschweigHeute.de. Die geltenden Mietpreise kann und darf der Bauherr und Grundstückseigentümer nicht festsetzen. "Grundsätzlich ist Kauf Kauf. Die Preise können also nach Belieben ausgeschrieben werden", sagt er. Es gebe keine Weisungen der Stadt, bezüglich des Studenten-Status der Mieter. "In einem Wohnheim muss ich meinen Studentenausweis vorzeigen – das ist hier nicht so", sagt Kappe. Die Idee war jedoch, die 20,5 bis 37 Quadratmeter messenden Wohnungen für Studierende zur Verfügung zu stellen. Dass die Wohnungsnot in Braunschweig größer sei, als in anderen Städten, wäre ihm auch schon zu Ohren gekommen, erzählt Hendrik Kappe im Gespräch: "Die schnelle Auslastung des Neubaus, entspricht der Situation vor Ort." Seit dem 1. September sind sämtliche Wohnungen bezogen.


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