Elektroautos dürfen in Braunschweig ab 1. August gratis parken




Braunschweig. Um Anreize für die Nutzung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen zu schaffen, dürfen E-Autos künftig drei Stunden kostenlos auf gebührenpflichtigen Stellplätzen im Stadtgebiet parken. Das sieht die neue Parkgebührenordnung vor, die der Rat am 15. Juli verabschiedet hat und die am 1. August in Kraft tritt. Damit fördert die Stadt Braunschweig als eine der ersten Städte bundesweit die Elektromobilität – noch vor Inkrafttreten des angekündigten Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung. In einer gemeinsamen Erklärung hatten die Kommunen in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg bereits zur Bewerbung als „Schaufenster Elektromobilität“ die Einführung des gebührenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge in Aussicht gestellt.

Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer: „Braunschweig wird seiner Vorreiterrolle in der E-Mobilität gerecht. Als eine der ersten Städte in Deutschland bieten wir kostenloses Parken für E-Fahrzeuge an und setzen damit ein klares Zeichen für elektrisch angetriebene Fahrzeuge.“ „Spätestens mit Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes der Bundesregierung werden weitere Städte in der Metropolregion und auch deutschlandweit folgen“, ist sich Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa sicher. „Wir sind uns bewusst, dass dieser kleine finanzielle Anreiz nur eine Geste ist, aber eben ein klares Bekenntnis zur Privilegierung. Mit der in einigen Monaten beginnenden Errichtung hochmoderner Lade-Infrastruktur werden wir einen weiteren Baustein unsers Konzepts zur Förderung der Elektromobilität umsetzen.“

Hintergrund der erforderlichen Gesetzesänderung ist, dass Elektrofahrzeuge bisher keine eindeutige Kennzeichnung haben, die aber Voraussetzung für ihre Privilegierung wäre. Deshalb muss der Halter eines vollelektrischen Kraftfahrzeuges bei der Stadt einen Sonderparkausweis beantragen, um in den Genuss der Regelung zu kommen. Der Ausweis berechtigt zum kostenlosen Parken für bis zu drei Stunden auf gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten). Er gilt nur zusammen mit einer Parkscheibe. Die Nutzung des Sonderparkausweises verpflichtet zum Auslegen der Parkscheibe. Der Ausweis berechtigt nicht zum Parken in Bereichen, die ausschließlich den Bewohnern vorbehalten sind. Ebenso ist das natürlich das Parken im eingeschränkten Haltverbot, im Haltverbot, auf Gehwegen, in Fußgängerzonen usw. auch für E-Mobile nicht gestattet. Der Parkausweis wird vorerst befristet bis 31. Dezember 2015 ausgestellt. Zum 1. Januar 2016 wird eine bundeseinheitliche Regelung erwartet.

Die Metropolregion ist noch bis zum 31. Dezember 2015 ein vom Bund gefördertes „Schaufenster Elektromobilität“. Bis dahin soll auch die Parkvergünstigung gelten. Die zeitlich begrenzte Befreiung von Parkgebühren für E-Autos ist eines der Schaufensterprojekte, die von der Stadt Braunschweig unterstützt werden. Daneben ist sie verantwortlich für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur im Stadtgebiet, ist Teil des Projekts „e-up! FLOTTE“, das E-Fahrzeuge im kommunalen Flottenbetrieb untersucht, und fördert die Infostation Elektromobilität im Haus der Wissenschaft. Mit der Braunschweiger Verkehrs-AG ist sie an dem Projekt „emil“ beteiligt, das induktives Laden für Busse und Taxis erforscht.

So erhält man den Sonderparkausweis


Den Sonderparkausweis können alle Privatpersonen und Betriebe bei der Stadt Braunschweig, Abteilung Bürgerangelegenheiten, beantragen, die ein oder mehrere vollelektrische Fahrzeuge betreiben. Für jedes E-Fahrzeug ist ein gesonderter Parkausweis zu beantragen. Der Fahrzeughalter muss nicht in Braunschweig wohnen, auch auswärtige Halter können den Sonderparkausweis für das Braunschweiger Stadtgebiet beantragen. Der Sonderparkausweis wird nicht für Hybridfahrzeuge ausgestellt.

Die Antragstellung ist nur über das Internet oder auf dem Postweg möglich: ab sofort per Internet unter (www.braunschweig.de/sonderparkausweis) oder per Post mit einem formlosen Schreiben und einer Kopie der Zulassungsbescheinigung an die Abteilung Bürgerangelegenheiten der Stadt Braunschweig, Postfach 3309, 38023 Braunschweig. Die Ausstellung ist gebührenfrei.


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