Braunschweig. Elektrisch betriebene Autos können in Braunschweig weiterhin auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum bis maximal drei Stunden kostenlos geparkt werden. Der Rat der Stadt beschloss im Rahmen der jüngsten Sitzung mit der Neufassung der Parkgebührenordnung eine entsprechende Regelung bis zum 31. Dezember 2020.
Die Fahrzeuge müssen entweder mit einem Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge versehen sein oder eine blaue Plakette tragen, oder es muss ein gültiger Sonderparkausweis sichtbar ausgelegt werden. Das kostenlose Parken verpflichtet zudem zur Auslage einer Parkscheibe.
Für Elektroautos, die noch kein Kennzeichen für Elektrofahrzeuge oder die entsprechende Plakette haben, werden von der Stadt weiterhin gebührenfreie Sonderparkausweise ausgegeben. Fahrzeuge, die bereits das neue Kennzeichen oder die Plakette haben, benötigen keinen Sonderparkausweis. Ansonsten können alle Privatpersonen und Betriebe den Parkausweis bei der Stadtverwaltung beantragen. Die Antragstellung ist über das Internet auf der Seite www.braunschweig.de/sonderparkausweis oder auf dem Postweg möglich. Die Ausstellung des Ausweises ist weiterhin gebührenfrei. Der Fahrzeughalter muss nicht in Braunschweig wohnen, auch auswärtige Halter können diesen Ausweis für das Braunschweiger Stadtgebiet beantragen.
Die Abteilung Bürgerangelegenheiten sendet allen Haltern von Elektroautos, die bereits einen Sonderparkausweis haben, ohne erneuten Antrag den neuen, bis 31. Dezember 2020 gültigen Sonderparkausweis zu. Da der Versand noch erfolgt, bleiben die bisherigen Sonderparkausweise bis Ende Januar gültig, so die Verwaltung.
"Parkschein-Inseln" sollen eingerichtet werden
Mit der Neufassung der Parkgebührenordnung schuf der Rat zugleich die rechtliche Grundlage dafür, im Umfeld der Stadthalle drei "Parkschein-Inseln" einzurichten. Wie berichtet, sollen im Quartier rund um die Stadthalle drei Parkscheinautomaten aufgestellt werden, an denen Tickets für bis zu 24 Stunden gelöst werden können. Die so entstehenden drei "Parkschein-Inseln" mit entsprechenden Stellplätzen sollen es Besuchern ermöglichen, länger als für die derzeit per Parkscheibe mögliche Zeit - in der Regel zwei Stunden - dort zu parken.
Besonderheit ist, dass es an den Parkschein-Inseln keine Höchstparkdauer gibt und dass 24-Stunden-Parkscheine gelöst werden können. Diese Reglung bietet Vorteile für Ganztags- und Mehrstundenbesucher. Oft war der Wunsch nach einer Regelung für Besucher des Quartiers geäußert worden, die entweder nach 18 Uhr, für mehrere Stunden oder für einen ganzen Tag dort parken wollen. Besucher können an den Parkschein-Inseln einen Parkschein für die von ihnen gewünschte Zeit lösen. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis können dort weiterhin ohne Betätigung der Parkscheinautomaten und ohne Zeitbeschränkung parken. Im neuen Jahr werden die Parkscheinautomaten aufgestellt.
mehr News aus Braunschweig