Braunschweig. Ende April ist die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes in Kraft getreten. Bis zum 5. Dezember 2015 müssen Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen, verpflichtende Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchführen. Die Regelung trifft auf Unternehmen zu, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, über 50 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro erreichen. Audits identifizieren Einsparpotenziale und sind ein erster Schritt zu einer höheren Energieeffizienz. Sie sind Bestandteil der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/2/EU (EER), die innerhalb der Europäischen Union die Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent bis zum Jahr 2020 vorsieht. Die Regionale EnergieAgentur (REA) informierte am Montag, 27. April 2015 zusammen mit der IHK Braunschweig, der IHK Lüneburg-Wolfsburg und der AGIMUS GmbH über 60 Vertreter regionaler Unternehmen zu den Anforderungen und Handlungsempfehlungen für die Energieaudits.
Energieaudits ermitteln ein Energieverbrauchsprofil von Unternehmen und ihrer betrieblichen Prozesse. Dieses bezieht den Energieverbrauch von Gebäuden, des Betriebsablaufes, der Industrieanlagen sowie privater oder öffentlicher Dienstleistungen ein. Aus diesen Daten erarbeiten die für die Audits verantwortlichen Energieauditoren einen Bericht, der unter anderem Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen beinhaltet.
Unternehmen, die nicht unter die KMU-Grenze fallen, müssen bis Ende dieses Jahres ein Audit nachweisen können. Ab diesem Tag führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stichprobenartige Kontrollen durch. "Die Durchführungspflicht ist erfüllt, wenn Unternehmen zwischen dem 4. Dezember 2012 und dem 5. Dezember 2015 ein Audit durchgeführt haben. Mindestens alle vier Jahre muss ein weiteres Audit folgen", erklärt Jennifer Kratz vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Alternativen zur Auditierung
Alternativ können ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) als Nachweis dienen. Firmen, die sich für den Aufbau einer dieser Alternativen entscheiden und von der BAFA zum Nachweis aufgefordert werden, müssen bis Ende 2016 einen Nachweis über den Start der Systemeinrichtung vorweisen. Unternehmen, die keine der drei Varianten gegenüber der BAFA nachweisen, können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belastet werden.
Unterstützung bei Fragen zur neuen Gesetzgebung erhalten Unternehmen direkt bei der BAFA oder bei Energieberatern, die Audits durchführen dürfen. "Sie müssen aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Qualifizierung über die erforderliche Fachkunde verfügen. Zusätzlich müssen sie mindestens drei Jahre hauptberuflich in der betrieblichen Energieberatung gearbeitet haben", fasst Thomas Kaiser von der AGIMUS GmbH die Anforderungen an die Auditoren zusammen. Alternativ können die Audits auch von einem Unternehmensmitarbeiter durchgeführt werden. "Hier ist es jedoch wichtig, dass der Mitarbeiter betrieblich nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt ist, die einem Audit unterzogen wird, sonst ist keine Unabhängigkeit gegeben", so Kaiser weiter.
Die Teilnehmer der Informationsveranstaltung erhielten neben aktuellen Gesetzesinformationen auch Kontaktdaten regionaler Berater, die Audits durchführen. Zudem erhielten sie Auskunft darüber, welche Vorkehrungen sie vor den Audits treffen und welche Daten sie bereithalten müssen. Dazu zählt unter anderem ein fester Ansprechpartner für die Energieaudits. Zudem müssen dem Auditor alle belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch vorgelegt werden.
"Diese Veranstaltung hat uns aufgezeigt, welche Möglichkeiten wir haben ein Audit durchzuführen, und in welchem Umfang sich die Untersuchungen bewegen. Für unser Unternehmen besteht hier Handlungsbedarf und wir werden uns zeitnah intensiv mit dem Thema auseinandersetzen", resümiert Henning Cordes, Technischer Betriebsleiter der Firma Fürsten-Reform, die sich auf die Abfüllung von Honig spezialisiert hat.
Die REA berät und unterstützt Unternehmen auch im Nachgang der Veranstaltung bei Fragen zum neuen Energiedienstleistungsgesetz und stellt Kontakte zu Energieberatern her.
Weitere Informationen zur Gesetzesänderung erhalten Unternehmen hier.
Regionale EnergieAgentur e.V. (REA): Die REA initiiert, fördert und realisiert in der Region Braunschweig-Wolfsburg Projekte zur Energie- und Ressourceneffizienz, Energie-einsparung, Erneuerbare Energien, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Zu diesen Themen ist der im November 2014 gegründete Verein zentrale Koordinationsstelle für Kommunen, Unternehmen, Wissen-schaft und Forschung, öffentliche Träger und Einrichtungen.
Energieaudits für Großunternehmen bis Jahresende Pflicht
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