Erhöhung der Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2015


| Foto: Marc Angerstein



Braunschweig. Ab 1. Januar 2015 werden die Regelbedarfsstufen für die Berechnung der Leistungen nach dem SGB XII erhöht. Darauf weist der Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Braunschweig hin.

Regebedarfsstufe 1 (Haushaltsvorstand/Alleinstehender): 399,00 Euro (bisher 391,00 Euro).

Regelbedarfsstufe 2 (Ehegatten / Lebenspartner und ähnliche Lebensgemeinschaften) 360,00 Euro (353,00 Euro).

Regelbedarfsstufe 3 (Volljährige Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt, weder als Ehegatten noch als Partner): 320,00 Euro (313,00 Euro).

Regelbedarfsstufe 4: (Jugendliche ab Beginn des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres): 302,00 Euro (296,00 Euro).

Regelbedarfsstufe 5 (Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres): 267,00 Euro (261,00 Euro).

Regelbedarfsstufe 6 (Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres): 234,00 Euro (229,00 Euro).

Die neuen Beträge werden ebenso wie die gesetzliche Beitragsanpassung in der sozialen Pflegeversicherung vom Fachbereich Soziales und Gesundheit ab Januar 2015 für die Berechnung der Zahlungen zugrunde gelegt. Ein gesonderter Bescheid über die Neuberechnung wird wegen der hohen Kosten nicht automatisch erteilt, kann aber, wenn er für andere Zwecke unabdingbar ist, angefordert werden.