Erleichterung für Gastronomen und Händler: Stadt verzichtet auf Gebühren

Die Sondernutzungsentgelte für die Nutzung öffentlicher Flächen sollen bis zur Aufhebung der Allgemeinverordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte nicht mehr erhoben werden - Sogar rückwirkend.

Die Tische in den Cafés werden noch eine weile leer bleiben. (Symbolbild)
Die Tische in den Cafés werden noch eine weile leer bleiben. (Symbolbild) | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH verzichtet bis zu entsprechenden Lockerungen der Beschränkungen auf vertraglich vereinbarte Sondernutzungsentgelte für die Nutzung öffentlicher Flächen. Bereits erstellte Rechnungen werden korrigiert, zu viel gezahlte Entgelte werden zurückerstattet. Dies gibt das städtische Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt.


Rückwirkend ab dem 15. März bis zur Aufhebung der vom Land Niedersachsen verfügten Geschäftsschließungen erhebt das Stadtmarketing keine Entgelte für die Nutzung öffentlichen Flächen innerhalb der Okerumflut. So können Gastronomen, Händler und Dienstleister die Zahlungen, die sie im Rahmen von Jahres- oder Saisonverträgen für die Einrichtung von Freisitzflächen oder die Auslage von Waren entrichten, für diesen Zeitraum aussetzen.

„Wir wissen um die Sorgen und Nöte, die unsere Partner in der aktuellen Situation bewegen“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. „Ohne weiteren Antrag verzichten wir auf die Entgelte und erstatten zu viel gezahlte Entgelte zeitnah zurück.“ Zuvor hatte das Stadtmarketing gemeinsam mit der Braunschweig Zukunft GmbH die Internetseite www.braunschweig.de/bestellen-liefern und gemeinsam mit dem Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. den Instagram-Kanal supportyourlocal_bs ins Leben gerufen. Auf den Plattformen können sich Gastronomen, Händlern und Dienstleister online präsentieren.


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