Ermittlungen wegen Drogenhandel: Polizei stellt Betäubungsmittel in Wohnung sicher

Die Polizei wurde eigentlich wegen einer Beschwerde aufgrund von Ruhestörung gerufen.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig-Lehndorf. Am Mittwochnachmittag um 15:20 Uhr fand die Polizei in Braunschweig-Lehndorf bei einer Durchsuchung in der Wohnung eines 29-Jährigen verschiedene Drogen, Tabletten und einen vierstelligen Bargeldbetrag. Die Polizei wurden wegen lauter und störender Musik in einem Mehrfamilienhaus gerufen. Bereits im Hausflur des Wohnhauses nahmen die Beamten nicht nur die Musik wahr, sondern auch einen Geruch, dem sie dem Betäubungsmittel Marihuana zuschrieben. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung berichtet, war auch ein Drogenschnüffelhund im Einsatz. Bei der Durchsuchung stellte die Polizei weitere Drogen bei zwei 21- und 42-Jährigen sicher. Gegen alle drei Personen ermittelt die Polizei, in der Sache des Wohnungsinhabers wird wegen Drogenhandel ermittelt. Außerdem stammten die Personen aus vier verschiedenen Haushalten.


Somit wurde der 29-jährige Wohnungsinhaber nicht nur mit der Beschwerde bezüglich der Ruhestörung konfrontiert, sondern auch mit dem Verdacht, dass sich illegale Drogen in seiner Wohnung befinden könnten.

Im Rahmen einer Durchsuchung, bei der auch ein Spezialhund der Polizei eingesetzt wurde, stellten die Polizisten unter anderem verschiedene Drogen, Tabletten und einen vierstelligen Bargeldbetrag sicher.

Gegen den Wohnungsinhaber leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Handels mit einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln ein.

Es stellte sich heraus, dass sich in der Wohnung drei weitere Personen im Alter von 21 bis 42 Jahren befanden. Zwei von ihnen hatten ebenfalls Drogen bei sich und müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Weil die vier in der Wohnung angetroffenen Personen aus vier verschiedenen Haushalten stammten, fertigten die Polizeibeamten zusätzlich jeweils eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.


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