Erneute Kritik der BI Baumschutz – Stadt nimmt Stellung

von Nick Wenkel


Die Stadt weist die Kritik der BI Baumschutz deutlich zurück. Foto: Alexander Dontscheff/Archiv
Die Stadt weist die Kritik der BI Baumschutz deutlich zurück. Foto: Alexander Dontscheff/Archiv | Foto: Dontscheff

Braunschweig. Nachdem die Bürgerinitiative Baumschutz der Stadt Braunschweig Fehler im Gutachten zur heiß diskutierten Jasperallee unterstellte, äußert sich nun auch die Verwaltung zu den von der Initiative angesprochenen Aspekten.


Die Bürgerinitiative kritisierte unter anderem, dass sich sowohl im Baumkataster als auch im Gutachten deckungsgleiche Fehler befinden würden. In seinerStellungnahme schreibt Michael Loose, Leiter des Fachbereichs Stadtgrün und Sport, dass er dazu bereits in seinemSchreiben vom 27. September 2018 ausführlich Stellung genommen habe. Es handle sich hier lediglich um einen Übertragungsfehler, den der beauftragte Gutachter nicht zu verantworten habe. Laut Looseseienvom Gutachter alle 87 auf der Jasperallee physisch vorhandenen Bäume hinsichtlich ihrer Vitalität und Verkehrssicherheit baumbiologisch beurteilt worden. Bei zwei physisch vorhandenen Bäume seienfalsche Identifikationsnummern verwendet worden, die aus dem oben erwähnten Übertragungsfehler herrührten. Hier seinicht abgeschrieben worden, sondern der Gutachter habedie aus der städtischen digitalen Baumdatenbank vorgegebenen Nummern verwendet. „Der Gutachter hatte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Inhalte der Fachdatenbank des Fachbereiches Stadtgrün und Sport und kann insoweit auch nichts abgeschrieben haben", schreibt Michael Loose.

Ahorne nicht Gegenstand der Beauftragung


Ein weiterer Aspekt, der von der Bürgerinitiative kritisch betrachtet wurde, ist die Ermittlung des Stammumfanges der 87 Ahorne auf dem in Rede stehenden Abschnitt des Mittelstreifens der Jasperallee. Diese war laut Loose nicht Gegenstand der gutachterlichen Beauftragung. Die überschlägige Ermittlung des Durchmessers aller zu begutachtenden Bäume mittels Zollstock und die darauf basierende überschlägige Berechnung des jeweiligen Stammumfanges seieine reine, nicht vergütete Serviceleistung des Gutachters gewesen, die, wie schon ausgeführt, nicht angeboten und nicht beauftragt gewesen sei. „Bei der Ermittlung von Stammdurchmessern mittels Zollstock kommt es naturgemäß zu Messungenauigkeiten, sodass die daraus berechneten Stammumfänge ebenfalls nur Näherungswerte darstellen", so Loose.

Umfangswerte stammen aus Ersterfassung


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Michael Loose. Foto:



Der Fachbereich Stadtgrün und Sport aktualisiere seit rund zwei Jahren sukzessive mittels Stammumfangmessung in einem Meter Höhe die Stammumfangdaten sämtlicher Bäume, die im Baumkataster enthalten sind. Die Stammumfänge der auf dem Mittelstreifen der Jasperallee befindlichen Alleebäume seienbisher noch nicht von den Baumkontrolleuren des Fachbereiches mittels Messung aktualisiert worden. Die im Baumkataster eingetragenen Umfangswerte für diesen Baumbestand würdennoch aus der Ersterfassung der Bäume im Zuge des Aufbaues eines digitalen Baumkatasters im Jahr 2004 stammen. „Vergleicht man die Stammumfänge der Ahorne aus der Ersterfassung im Jahr 2004 mit den jetzt von der BI Baumschutz gemessenen Stammumfängen (unter der Annahme, dass von Ihnen in einem Meter Höhe gemessen wurde), fällt auf, dass der durchschnittliche jährliche Stammumfangzuwachs pro Baum bei zirka einem Zentimeter liegt und damit erheblich unter dem in der einschlägigen Fachliteratur genannten durchschnittlichen Zuwachs im Stammumfang von drei Zentimeterbei vitalen Ahornbäumen mit guten Standortbedingungen", erläutert der Fachbereichsleiter.

Das bedeute, dass die biologische Wuchsleistung der Ahorne am Standort „Jasperallee“ seit mindestens knapp anderthalb Jahrzehnten bei weitem nicht den durchschnittlichen Wuchsleistungen dieser Baumart wie beispielsweise an Standorten in Grün- oder Parkanlagen entspreche.

Michael Loose bilanziert:
„Auch Ihre neuerlichen Einlassungen führen deshalb in der Sache zu keiner anderen Einschätzung als in meinem Antwortschreiben vom 28. September 2018. Ihren Vorwurf, über die Neugestaltung der Jasperallee werde in einem zutiefst undemokratischen Verfahren entschieden, weise ich zurück. Sie hatten in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach Gelegenheit, Ihre Interessenlage und Auffassung im Dialog mit der Fachverwaltung zu artikulieren, zuletzt in einem ausführlichen persönlichen Gespräch am 11. Oktober 2018. Auch den Mitgliedern des Rates und des Stadtbezirksrates sowie der Öffentlichkeit sind Ihre Haltung und Argumente bekannt. Zu den demokratischen „Spielregeln“ und Gepflogenheiten gehört es, nach dem Austausch von Argumenten politische Mehrheitsentscheidungen, auch wenn sie der eigenen Auffassung nicht entsprechen, trotzdem zu akzeptieren."


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