Erst getankt, dann Blutprobe entnommen


Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer wurde gegen einen 55-jährigen Mann eingeleitet, der nach dem Tanken seine Rechnung nicht bezahlen konnte. Symbolfoto: Pixabay
Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer wurde gegen einen 55-jährigen Mann eingeleitet, der nach dem Tanken seine Rechnung nicht bezahlen konnte. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Nach Angaben der Polizei konnte ein 55-jähriger Mann am Sonntagnachmittag die Rechnung fürs Betanken seines Pkws nicht begleichen. Weil die Mitarbeiterin der Tankstelle Alkoholgeruch wahrnahm, rief sie die Polizei. Der Mann hatte rund 2,6 Promille Alkohol in der Atemluft, sodass seine Fahrt an der Tankstelle endete.


Am Sonntagnachmittag fuhr der 55-Jährige mit seinem VW Passat zum Tanken. Als er versuchte, seine Rechnung zu zahlen, stellte die Kassiererin eine deutliche Alkoholfahne und ein auffälliges Zittern bei dem Mann fest. Die Frau erinnerte sich, dass der Mann am selben Tag schon einmal an der Tankstelle war und hochprozentigen Alkohol gekauft hatte. Sie wies den Mann darauf hin, dass er so nicht mehr Auto fahren dürfe und rief die Polizei. Die Polizeibeamtinnen führten kurz darauf mit dem Mann einen Atemalkoholtest durch, der eine erhebliche Alkoholisierung von 2,6 Promille ergab. Somit wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit eingeleitet und durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Den Führerschein musste der Mann auch abgeben. Um die noch offene Rechnung bei der Tankstelle begleichen zu können, erhielt die Mitarbeiterin die Personalien des Mannes.


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