Braunschweig. Der Rat hat den Weg frei gemacht zur Wahl des ersten Braunschweiger Jugendparlament am 8. März 2024: In seiner Sitzung am gestrigen Dienstag stimmte das Gremium einmütig für den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf einer Wahlordnung. Das berichtet die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung.
Die Wahlordnung für das Jugendparlament wurde in enger Abstimmung mit den relevanten Akteuren (AG Jugendparlament und verschiedene Organisationseinheiten der Stadtverwaltung) unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ausgearbeitet. Sie legt die Verfahrensweisen und Abläufe für die Wahl der Mitglieder des Jugendparlaments sowie für dessen zukünftige Arbeit fest.
"Rechtlich fundierter Rahmen"
Dr. Christina Rentzsch, Dezernentin für Soziales, Schule, Gesundheit und Jugend, freut sich über den Beschluss. "Die Annahme dieser Wahlordnung ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Ratsbeschlusses zur Erweiterung der Jugendbeteiligung in Braunschweig", betont sie. "Sie schafft einen demokratischen und rechtlich fundierten Rahmen für das neue Jugendparlament."
Wahlordnung und Anlagen enthalten die notwendigen Dokumente, Formulare und Prozessbeschreibungen, die für die erfolgreiche Umsetzung der Wahl und des Jugendparlaments von entscheidender Bedeutung sind. Die Wahlordnung ermöglicht es, die erste Wahl des Jugendparlaments mit den darin genannten Terminen durchführen zu können. Im Anschluss daran ist eine der ersten Aufgaben der Mitglieder des Jugendparlamentes, die Jugendparlamentssatzung zeitnah zu erarbeiten. Diese wird grundlegende Bestimmungen für die Wahl und die Tätigkeit des Jugendparlamentes, insbesondere die Integration in die städtische Gremienarbeit enthalten. Eine angepasste Wahlordnung soll dann integrativer Bestandteil der Satzung werden, die vom Rat zu beschließen ist.
Zwischen 14 und 21 Jahren
Die Stadt Braunschweig lädt junge Menschen dazu ein, ihre Zukunft mitzugestalten und ermutigt sie, sich aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen. Wählbar für das Jugendparlament sind alle jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten in Braunschweig gemeldet sind. Alternativ müssen sie, wenn sie in einer anderen Gemeinde des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wohnen, zusätzlich einen Nachweis über eine Tätigkeit in einer Einrichtung mit Sitz in Braunschweig vorlegen.
Wahlvorschläge können bis spätestens Montag, 22. Januar 2024, eingereicht werden - digital an jugendparlament@braunschweig.de oder postalisch beim Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Ein Bewerbungsformular und weitere Informationen sind zudem unter www.braunschweig.de/jugendparlamentswahl und www.thezukunft.de/jugendparlament verfügbar. Weitere Informationen können per Mail an jugendparlament@braunschweig.de oder telefonisch unter 0531/470-8571 angefordert werden. Jan Westermann und sein Team stehen zur Verfügung.
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