Braunschweig. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Braunschweig heute den fünften Werktag in Folge unter 50. Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung erlässt die Stadt Braunschweig deshalb eine Allgemeinverfügung, wie sie in einer Pressemitteilung am Dienstag verkündet. Laut der Stadt entfällt damit ab Donnerstag die 3G-Regel für bestimmte Bereiche.
Ab Donnerstag gelte 3G damit nicht mehr für den Besuch von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben und die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1000 Teilnehmern. Auch Kinos, Theater oder Museen seien davon betroffen. Für körpernahe Dienstleistungen und die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen entfalle die 3G-Regel ebenfalls. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Maskenpflicht sowie die Dokumentationspflicht in diesen Bereichen weiterhin gelten und bittet die Betreiber deren Einhaltung zu kontrollieren. Masken- und Abstandspflicht in Innenräumen können nur entfallen, wenn sich Betreiber beziehungsweise Veranstalter dafür entscheiden, den Zutritt auf Geimpfte und Genesene zu beschränken. Es empfehle sich daher, sich vor dem Besuch einer Veranstaltung oder eines Betriebs darüber zu informieren, welche Regeln dort gelten.
Unabhängig von der Inzidenz gelte die 3G-Regel weiterhin in Heimen und Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen, bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen und in Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Eine Warnstufe in Abhängigkeit von den landesweiten Parametern Hospitalisierung und Intensivbettenbelegung von Covid-19-Patienten galt in Braunschweig nur kurzzeitig. Diese wurde jedoch mit Veröffentlichung der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung am 22. September wieder aufgehoben.
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