Existenzgründer können Mietzuschüsse von Wirtschaftsförderung erhalten

Bis zu 7.500 Euro sind möglich.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die Erweiterung des städtischen Existenzgründungsfonds um Mietzuschüsse für die Eröffnung inhabergeführten Einzelhandels ist am vergangenen Freitag in Kraft getreten. Wer sich mit einem Einzelhandelsgeschäft innerhalb der Okerumflut selbstständig machen oder innerhalb von drei Jahren nach der Gründung sein Geschäft erweitern oder in die Innenstadt verlagern möchte, kann ab sofort einen Antrag bei der Braunschweig Zukunft GmbH stellen. Die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft kümmere sich laut einer Pressemitteilung um die Beratung und Abwicklung.


Bis zu 7.500 Euro können für die ersten sechs Monate nach der Eröffnung gewährt werden. Die Förderung wird bis zu 50 Prozent der Nettokaltmiete betragen, maximal jedoch 1.250 Euro pro Monat. Um die Förderung zu beantragen, müssen Interessierte lediglich die Gewerbeanmeldung, den Mietvertrag und eine Kurzdarstellung des Geschäftskonzepts vorlegen.

„Das Angebot von Mietzuschüssen für Neueröffnungen soll den Start für Gründerinnen und Gründer im Einzelhandel erleichtern, neue und kreative Konzepte fördern und so im besten Fall zur Reduzierung von Leerständen in der Innenstadt beitragen“, so Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Zukunft GmbH. In einer Testphase bis zum Sommer 2022 will die Stadt erproben, inwiefern die angepasste Förderung einen Beitrag zur Stärkung der Innenstadt leisten kann.


mehr News aus Braunschweig


Themen zu diesem Artikel


Innenstadt Innenstadt Braunschweig