Braunschweig. Schon in der Ratssitzung am 21. Februar hatte Dr. Wolfgang Büchs, Fraktionsvorsitzender der BIBS angekündigt, dass er die Zustimmung zum Neubaugebiet Stöckheim-Süd nicht akzeptieren werde. Der Schutz des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters werde nicht gewahrt.
Nun hat sich die BIBS an die Niedersächsische Landesregierung gewandt, damit diese den Bebauungsplan überprüfe. Im Schreiben an die Oberste Fachaufsichtsbehörde Naturschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz heißt es: "Wir bitten um Prüfung des Sachverhalts. Der B-Plan kann dort nach unserer Auffassung in der vorliegenden Form nicht vollzogen werden. Vorsorglich bitten wir darum alle vorgesehenen Aktivitäten im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes ST 83 bis zum Abschluss der Prüfung auszusetzen."
Akut vom Aussterben bedroht
Laut Dr. Wolfgang Büchs ist das geplante Neubaugebiet mit Blick auf den Umwelt- und Naturschutz nicht zulässig, befindet sich doch mit dem Feldhamster eine streng geschützte Art im Plangebiet. Nach der "Roten Liste Deutschland" sei diese Art "akut vom Aussterben bedroht". "Das bedeutet gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dass es verboten ist, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören", so Büchs. Bei Umsetzung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen würde die Hamsterpopulation aussterben, weil man alle Feldhamster wegfangen und an einer neuen Stelle ansiedeln will.
Bebauungsplan so nicht umsetzbar
"Der Ersatzlebensraum darf gemäß BNatSchG nur im ‚unmittelbaren räumlichen Zusammenhang‘ stehen – der Aktionsradius des wasserscheuen Feldhamsters liegt bei 100 bis 300 Metern. Der Ersatzlebensraum soll sich nun aber westlich der Oker befinden, während sein Ursprungsgebiet im Osten der Oker lag", erklärt der Fraktionsvorsitzende weiter. Der Fluss bilde für den Hamster eine unüberwindliche Barriere. Der vorgesehene Bebauungsplan verletze daher in nachhaltiger Weise Naturschutzrecht und ist deshalb an dieser Stelle so nicht umsetzbar.
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