Feuerwehrzufahrt zugeparkt: 25 mal wurde vergangenes Jahr abgeschleppt

Es gibt eine große Dunkelziffer. Auch in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sei die Einhaltung der Parkverbote für Feuerwehr und Rettungsdienst sehr wichtig.

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Nicht alle Verkehrsteilnehmer halten sich an Halteverbote. Dadurch kann im Ernstfall auch der Rettungsdienst oder die Feuerwehr behindert werden. Symbolbild
Nicht alle Verkehrsteilnehmer halten sich an Halteverbote. Dadurch kann im Ernstfall auch der Rettungsdienst oder die Feuerwehr behindert werden. Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Falschparker können im Ernstfall Feuerwehr und Rettungsdienst in ihrem Einsatz behindern. Die P²-Fraktion im Rat der Stadt wollte daher wissen, ob in Braunschweig diesbezüglich häufiger Maßnahmen nötig sind und wo mögliche Problemzonen liegen. Aus der Antwort der Verwaltung, die im Rahmen der Sitzung des Feuerwehrausschusses am vergangenen Donnerstag gegeben wurde geht hervor, dass im vergangenen Jahr 25 mal in diesem Zusammenhang abgeschleppt wurde.


Dabei ging die Zahl der Abschleppvorgänge in Feuerwehrzufahrten in den letzten drei Jahren kontinuierlich zurück. Waren es 2017 noch 20, wurden im Jahr 2018 15 Fahrzeuge durch den Zentralen Ordnungsdienst abgeschleppt und 2019 nur noch acht. Allerdings kamen vergangenes Jahr noch 17 Fahrzeuge hinzu, die in der mobilen Feuerwehranfahrtszone zum Klinikum in der Schwartzkopffstraße kostenpflichtig entfernt wurden. Die Stadt weist auch daraufhin, dass die Statistik ausschließlich tatsächlich durchgeführte Abschleppmaßnahmen aufzeigt. Zahlreiche Abschleppvorgänge seien dadurch abgewendet worden, dass durch den Zentralen Ordnungsdienst die jeweiligen Halter ermittelt wurden. Hierüber werde allerdings keine Statistik geführt.

Sensible Kreuzungs- und Einmündungsbereiche


Grundsätzlich bestehe im östlichen Ringgebiet und im Innenstadtbereich ein sehr hoher Parkdruck, was eine hohe Wahrscheinlichkeit von Parkverstößen mit sich bringe, so die Verwaltung. Gerade in den sensiblen Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sei die Einhaltung der Parkverbote für Feuerwehr und Rettungsdienst sehr wichtig, auch das alternierende Parken (das heißt, abwechselnd am rechten oder linken Straßenrand) in schmalen Straßen könne zudem für größere Einsatzfahrzeuge die Durchfahrt erschweren oder gar verhindern.

Meldungen über konkrete Behinderungen an die Dienststelle seien relativ selten. Die Einsatzkräfte fänden bei Problemen oftmals eine Lösung (zum Beispiel über zweite Zufahrtsmöglichkeiten) und meldeten nicht jede Behinderung. Konkret könne von der Besselstraße berichtet werden. Bei diesem Straßenabschnitt sei von Einsatzkräften eine Behinderung gemeldet worden. Dies habe letztendlich zu einem absoluten Park- und Halteverbot an einer Straßenseite geführt. Seit der Intervention der Feuerwehr habe es in dieser Straße keine Meldungen über Behinderungen mehr gegeben. Sicherlich auch, weil den Anwohnern in einer Bürgersprechstunde die Notwendigkeit plastisch dargestellt wurde und zudem die Parkraumüberwachung der Verwaltung gegriffen habe. Weitere vereinzelte Fälle seien aus den Straßen Am Kreuzteich, Am Schwarzen Berge, Lützowstraße, Rosental und Karrenführerstraße bekannt.

Diese Maßnahmen sind möglich:


Wenn Behinderungen für Einsatzkräfte der Feuerwehr durch Falschparker gemeldet werden, gebe es grundsätzlich folgende Möglichkeiten und Maßnahmen:

1. Die Leitstelle entsendet einen Führungsdienst, der die Sachlage vor Ort in Augenschein nimmt und bewertet. Bestätigt sich die Behinderung und wird sofort eine Maßnahme als erforderlich angesehen, wird der Zentrale Ordnungsdienst oder die Polizei benachrichtigt, die dann Maßnahmen in ihrer Zuständigkeit durchführt (zum Beispiel Halterbenachrichtigung oder Abschleppen).

2. Wenn keine Sofortmaßnahmen erforderlich sind, wird bei der Feuerwehr die Stelle Einsatzvorbereitung in Kenntnis gesetzt. In der Regel sieht sich ein Mitarbeiter die Situation vor Ort an. Zuvor werden Luftbildaufnahmen der Örtlichkeit ausgewertet. Meist wird Kontakt mit der zuständigen Fachverwaltung aufgenommen. Bei grundlegenden Problemen wird auch der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit mit einbezogen. Gemeinsam wird dann entschieden, welche Maßnahmen sinnvoll und geeignet sind, die Behinderungen zu vermeiden.

3. Bei immer wiederkehrenden Parkverstößen wird die Fachverwaltung gebeten, verstärkt Kontrollen in diesen Bereichen durchzuführen.

4. Bereits bei der Planung von Straßenbaumaßnahmen durch die Verwaltung werde die Feuerwehr frühzeitig einbezogen. Wo immer es möglich ist, versucht die Feuerwehr solche Behinderungen bereits in der Planungsphase auszuschließen. Dies ist zum Beispiel durch ein breiteres Straßenprofil, die Einrichtung von Parkverboten oder Einbahnstraßenregelungen möglich. Hier sind jedoch oftmals die vorhandene Bebauung und andere gesetzliche Vorgaben (zum Beispiel die Breiten von Fußwegen) limitierende Faktoren.

5. Bei der Planung von Baustellen wird die Einsatzvorbereitung frühzeitig von den zuständigen Stellen einbezogen. Dann wird individuell geprüft, welche Maßnahmen erforderlich und notwendig sind.


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