Braunschweig. In der Weststadt wurden mehrere Flugblätter aufgefunden, auf denen ein Braunschweiger als Triebtäter bezeichnet wird. Die Polizei weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass auch die Weiterverbreitung dieser Flugblätter strafbar sei: "Wir dulden keine Selbstjustiz. Die Verfolgung von Straftaten obliegt ausschließlich der Polizei. Mögliche Hinweise werden durch uns geprüft und verfolgt."
Am Sonntag wurde der Polizei bekannt, dass in der Weststadt mehrere Flugblätter angebracht wurden, auf denen ein Braunschweiger diffamiert wird. Es wird behauptet, dass der Mann versucht mit Kindern in Kontakt zu treten. Auf dem Flugblatt sind Portraitfotos und die Adresse des Mannes zu erkennen. Polizei und Staatsanwaltschaft haben unverzüglich die Ermittlungen aufgenommen. Zum jetzigen
Zeitpunkt des Verfahrens hätten sich keinerlei Verdachtsmomente gegen den Braunschweiger ergeben. Aufgrund der Flugblattaktion seien bereits Drohungen gegen den Braunschweiger ausgesprochen worden.
"Wir weisen darauf hin, dass das Verteilen dieses Flugblattes eine Straftat darstellt. Auch das Teilen von Fotos des Flugblattes oder der darauf
befindlichen personenbezogenen Daten in Chatgruppen oder den sozialen Medien erfüllt bereits mehrere Tatbestände", warnt die Polizei in diesem Zusammenhang.
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