Freiwillige Rückkehr von Geflüchteten hat höchste Priorität


Ingo Dietz, Fachbereichsleiter Ausländerrecht und integriertes Rückkehrmanagement, und Klaus Siems, Standortleiter Braunschweig, begrüßten die Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus zwölf verschiedenen Niedersächsischen Kommunen. Foto: LAB NI/Hage
Ingo Dietz, Fachbereichsleiter Ausländerrecht und integriertes Rückkehrmanagement, und Klaus Siems, Standortleiter Braunschweig, begrüßten die Rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus zwölf verschiedenen Niedersächsischen Kommunen. Foto: LAB NI/Hage | Foto: privat

Braunschweig. Am Dienstag informierte das Kompetenzzentrum zur Förderung der freiwilligen Rückkehr der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Braunschweig zum zweiten Mal interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Ausländerbehörden zum Thema „Freiwillige Rückkehr“. Das teilt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen mit.


Ingo Dietz, Fachbereichsleiter Ausländerrecht und integriertes Rückkehrmanagement der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, betonte: „Weiterhin hat die freiwillige Ausreise die höchste Priorität in Niedersachsen und ist Zwangsmaßnahmen – wie Abschiebungen – vorzuziehen. Es ist wichtig, dass wir eng mit den Kommunen und nicht-staatlichen Rückkehrberatungsstellen zusammenarbeiten. Die Veranstaltung heute dient nicht nur der Information der kommunalen Ausländerbehörden, sondern auch der Vernetzung.“

Neben Fachvorträgen über Leitlinien für eine bundesweite Rückkehrberatung oder die aktuelle Lage der freiwilligen Rückkehr in Niedersachsen, konnten sich die Interessenten auch bei Nichtregierungsorganisationen und Netzwerkpartnern umfassend informieren. Die Partnerorganisationen stellten sich und einzelne Projekte vor, die auch für die niedersächsischen Kommunen Vorbildcharakter haben oder Kooperationsmöglichkeiten bieten.

Auch Beratung fürnicht ausreisepflichte Migranten


Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist seit 2017 landesweites Kompetenzzentrum zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und koordiniert Maßnahmen und Projekte zur Förderung der freiwilligen Rückkehr – und zunehmend der Reintegration von Migranten in ihren Heimatstaaten. Die Beratungszentren Braunschweig und Osnabrück stehen in dieser Eigenschaft ausreisepflichtigen Personen und den für sie zuständigen Kommunen beratend zu Verfügung. Auch nicht ausreisepflichte Migrantinnen und Migranten können sich bei einem Rückkehrwunsch in ihr Heimatland beraten lassen.

Am Donnerstag findet eine weitere Infoveranstaltung für kommunale Ausländerbehörden zum Thema „Freiwillige Rückkehr“ im Beratungszentrum Osnabrück statt.