Braunschweig. Der Friedrich-Kreiß-Weg - die Verbindung von der Wolfenbütteler Straße zum Bürgerpark ist eigentlich nicht für den öffentlichen motorisierten Verkehr vorgesehen. Allerdings halten sich viele nicht daran. Daher hat die Stadt nun weitere Maßnahmen ergriffen. Darüber wurde der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung informiert.
"Der Friedrich-Kreiß-Weg befindet sich im Eigentum der Stadt Braunschweig, ist jedoch nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Tatsächlich findet aber auf Teilen des Friedrich-Kreiß-Weges öffentlicher Verkehr statt", heißt es in der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der BIBS-Fraktion.
Die Nutzung des Friedrich-Kreiß-Weg sei schon immer eingeschränkt gewesen. Durch die Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art, Anlieger und Radfahrer frei“ sollte ein unberechtigtes Befahren und insbesondere ein unberechtigtes Parken verhindert werden. Da diese Beschilderung von vielen Autofahrern ignoriert worden sei und die Fahrzeuge zwischenzeitlich bis in den Bürgerpark hinein abgestellt worden sind, habe die Verwaltung weitergehende Maßnahmen treffen müssen.
Mit einer Schranke wurde vor kurzem ein Teil des Weges vor unbefugten Parkern geschützt. Foto: Alexander Dontscheff
Neues Schild zeigt Ende deröffentlichen Verkehrsfläche
Bereits vor längerer Zeit sei der westliche Abschnitt des Weges durch Schranken gegen unbefugtes Befahren gesichert worden. "Ergänzend wurde der Friedrich-Kreiß-Weg jetzt zirka 50 Meter westlich der Einmündung in die Wolfenbütteler Straße durch eine zusätzliche Beschilderung „Privatweg Befahren nur mit Genehmigung des Eigentümers“ versehen. Dort endet somit die öffentliche Verkehrsfläche", heißt es in der Erklärung.
Abschleppen ist jetzt möglich
Für den Privatweg, der in Eigentum und Zuständigkeit der Stadt liegt, bestehe somit eine eindeutige Situation, die das Abschleppen unberechtigt abgestellter Fahrzeuge ermögliche. Die Nutzung des Friedrich-Kreiß-Weges als Freizeitwegsei auch weiterhin möglich. Den im Bürgerpark anliegenden Vereinensei eine privatrechtliche Genehmigung zum Befahren des Weges erteilt worden. "Die derzeitige Beschilderung verbietet unbeabsichtigt auch Fahrrädern die Durchfahrt. Die Beschilderung wird deshalb noch einmal angepasst werden", so die Verwaltung abschließend.
An der Einfahrt Wolfenbütteler Straße wird schon seit längerem auf den Status der Straße hingewiesen. Offenbar nicht nachdrücklich genug. Foto: Alexander Dontscheff
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