Garten der Erinnerung: BIBS-Antrag sorgt für Verzögerung

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Aufgrund eines Antrages der BIBS-Fraktion wird sich die Gestaltung des Garten der Erinnerung verschieben. Das Grundstück an der Roselies Straße bleibt erst einmal leer. Fotos: Anke Donner
Aufgrund eines Antrages der BIBS-Fraktion wird sich die Gestaltung des Garten der Erinnerung verschieben. Das Grundstück an der Roselies Straße bleibt erst einmal leer. Fotos: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Der Garten der Erinnerung in Braunschweig wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr nicht mehr entstehen. Dies teilte die Kulturdezernentin der Stadt, Dr. Anja Hesse, am Donnerstag im Rahmen eines Pressegesprächs mit. Grund ist ein Antrag der BIBS-Fraktion, der nun im Rat der Stadt im August thematisiert werden soll.


Die Verwaltung setzt aufgrund des neuen Ratsantrages die Errichtung des „Garten der Erinnerung“ aus, um der Ratsentscheidung nicht vorzugreifen. In der Konsequenz ist hierdurch allerdings zu befürchten, dass durch die frühestens nach der Ratssitzung am 22. August umsetzbare Beauftragung und das sich ab Herbst schließende Zeitfenster für
Pflanzmaßnahmen, mit der Errichtung des „Garten der Erinnerung“ wahrscheinlich erst ab dem Frühjahr 2018 begonnen werden kann.

Der Beschluss des Rates, im Baugebiet „Roselies-Kaserne“ im Stadtteil Lindenberg einen „Garten der Erinnerung“ auf dem ehemaligen Kasernengelände einzurichten, mit dem der kriegerischen Auseinandersetzungen im belgischen Roselies zu Beginn des Ersten Weltkriegs gedacht werden soll, ist unverändert gültig. „Wir werden unglaubwürdig, wenn wir fast ein Jahr nach dem Beschluss nicht endlich mit den Arbeiten zur Realisierung beginnen“, sagte Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse bei einem Pressegespräch am Donnerstag.

Lediglich der Respekt vor dem Rat und seiner Entscheidungsfreiheit verbiete es, mit der Realisierung vor der Behandlung eines erneuten Antrags der BiBS-Fraktion in der Sitzung des Rates am 22. August zu beginnen. „Aufschiebende Wirkung hat der neue Ratsantrag kommunalrechtlich nicht, aber das Schaffen von Fakten ist der Sache nicht zuträglich“, so die Dezernentin. Entsprechend hat die Verwaltung parallel am heutigen Tag auch die Gremien in einer Stellungnahme informiert.

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So sieht der Planungsentwur des Garten der Erinnerung aus. Entwurf: Stadt Braunschweig Foto:


Antrag verzögert Umsetzung


„Der Antrag BiBS-Ratsfraktion verzögert die Umsetzung des ‚Gartens der Erinnerung‘ erneut - und hat möglicherweise auch genau dies zum Ziel“, sagte Dr. Hesse. „Es ist unverständlich, dass dieselbe Fraktion, die den Stein für eine Erinnerungsdebatte in Braunschweig erst ins Rollen brachte und alle vorausgegangenen Gremienbeschlüsse, bis hin zum Rat, in Kenntnis aller notwendigen Fakten mittrug, nun versucht, diesen Beschluss im Nachhinein zu torpedieren“. Dies sieht die Kulturdezernentin auf einer Linie mit einer erst erhobenen und dann wegen offenkundiger Aussichtslosigkeit wieder zurückgezogenen Klage gegen den Ratsbeschluss.

Dieses Vorgehen könne sie nicht nachvollziehen, sagte Dr. Hesse. „Und dies kann man in Richtung Belgien auch nicht mehr erklären, zumal wir dort den Garten bereits angekündigt haben. Welches Bild wir dort abgeben, möchte ich mir nicht vorstellen. Gar nicht zu reden vom Rat, der den Bau des Gartens beschlossen hat.“

Hesse weiter: „Wie im letzten Jahr hat die Stadt Braunschweig wieder eine Einladung nach Belgien zu den jährlich stattfindenden Feierlichkeiten zur Erinnerung an die Schlacht an der Sombre erhalten, aber abgesagt, weil der Garten noch nicht einmal begonnen wurde.“ Zwei Tage nach den Feierlichkeiten berate der Rat wieder über den Antrag der BiBS-Fraktion. „Es wäre schön gewesen, wir hätten am 20. August nach Belgien reisen und dem dortigen Komitee zumindest ein Foto vom Beginn der Pflanzungen des belgischen Spalierobstes oder der Friedensrose zeigen können“, so die Dezernentin.

Bis dato hätten noch nicht einmal die Planausführungsarbeiten begonnen, weil die BiBS nach der Ratssitzung am 22. Juni nunmehr erneut einen Ratsantrag gestellt habe. „Ich werbe dafür, das Projekt jetzt zügig anzugehen und nicht mit immer neuen Anträgen zu verzögern“, betonte die Dezernentin und fügte hinzu, sie hoffe, dass der Rat dies am 22. August mit großer Mehrheit genauso sehe.

Der „Garten der Erinnerung“ soll Teil der Erinnerungspartnerschaft mit dem belgischen Ort Aiseau-Presles, der Nachfolgegemeinde des Ortes Roselies, sein und der kriegerischen Auseinandersetzungen, die in Roselies während des Ersten Weltkrieges stattfanden, gedenken.

„Wir werden unglaubwürdig, wenn wir nicht endlich mit der Realisierung beginnen.“


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Kulturdezernentin Dr. Anja Hesse zeigt wie der Garten der Erinnerung aussehen soll. Foto: Anke Donner



Dr. Anja Hesse stellte noch einmal detailliert die konkreten Umsetzungsplanungen vor, schilderte, welche Anregungen der Anwohner aufgenommen wurden, erläuterte, warum aus Sicht der Verwaltung der jetzt eingebrachte Alternativvorschlag nicht geeignet ist, und zeichnete die Chronologie bis zum Ratsbeschluss im September 2016 nach. Zugleich hob sie noch einmal wesentliche Fakten hervor:

„Bei der Auswahl des Standorts für den Garten der Erinnerung ist entscheidend, dass sich dieser an authentischem Ort, nämlich auf dem ehemaligen Gelände der früheren Roselies-Kaserne befindet“, erläuterte Dr. Hesse. "Schon aus diesem Grund kommt kein anderer Platz in Frage, denn die 1938 von den Nationalsozialisten nach genau dieser Schlacht so benannte Kaserne ist Dreh- und Angelpunkt des Gartens der Erinnerung.“ Es handelt sich zudem um eine öffentliche Grünfläche und nicht um einen gewidmeten Bolzplatz. Dort spielen Kinder in der Tat gern Fußball, das allerdings können sie auch nach Einrichtung des Gartens der Erinnerung weiterhin tun.

Dr. Hesse zusammenfassend: „Der Vorschlag ermöglicht die Umsetzung des Ratsbeschlusses, hat Anregungen der Anwohner aufgenommen und schafft einen würdigen Erinnerungsort, der zugleich von den Kindern zum Spielen genutzt werden kann. Ich wünsche mir nichts mehr, als dass wir anfangen können. Wir versprechen schon so lange, dass es los geht. Und ich wünsche mir, dass die Anwohner Frieden mit diesem Platz finden können. Ich hoffe, dass der Rat den Antrag ablehnt", schloss Hesse.

Rückblick: Die Chronologie


Im Juli 2014 kam die Thematik rund um die Geschehnisse in Roselies im Ersten Weltkrieg zum ersten Mal in den Fokus der Betrachtung. Die BIBS-Fraktion stellte damals eine Anfrage zum Rat, in welcher die Bedeutung des Namens „Roselies“ geklärt werden sollte. Nach dem Besuch einer BIBS-Delegation in Belgien im August 2014 wirkte die BIBS-Fraktion darauf hin, die Thematik historisch auch in Braunschweig aufzuarbeiten, nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass das Braunschweiger Infanterieregiment 92 im Ersten Weltkrieg in Belgien eingesetzt wurde.

Podiumsdiskussionen und ein Vortrag des Pastors i. R. Dietrich Kuessner zum Thema „Roselies und die deutschen Kriegsgräuel in Belgien 1914“ veranlassten die Verwaltung, die näheren historischen Hintergründe zu beleuchten. Das Braunschweigische Landesmuseum, mit der Vorbereitung einer Ausstellung zum Kriegsbeginn befasst, beauftragte einen Historiker mit einer Studie zu den Geschehnissen in Roselies. Das Ergebnis dieser Geschehnisse stellte der Historiker Dr. Ole Zimmermann auch dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft am 11. September 2015 vor. Zentrale Frage war hierbei, ob das Braunschweigischer Infanterieregiment nachweislich Kriegsverbrechen begangen hat.

Die historische Bewertung ergab zu den Kampfhandlungen des braunschweigischen Infanterieregiments 92 u.a., dass das „Das Gefecht von Roselies […] zweierlei Bedeutung für das Infanterieregiment 92 hat. Zum einen bleibt es das erste Gefecht dieses Regiments im Ersten Weltkrieg, zum anderen ist es untrennbar verbunden mit der Schuld, die die Soldaten auf sich und ihr Regiment luden.“

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Recherchen hatte der Verwaltungsausschuss im September 2015 den Auftrag an die Verwaltung erteilt, eine angemessene Erinnerung und einen Erinnerungsort an diese historischen Geschehnisse am Anfang des Ersten Weltkriegs zu planen. Die diesbezüglichen Grundsatzplanungen durchliefen im Juni 2016 das zuständige Gremium vor Ort, den Stadtbezirksrat 213. Eine zwischenzeitlich von einer Bürgerinitiative auf einem Bürgerfest durchgeführte Anwohnerbefragung im August 2016 hatte einige Alternativstandortvorschläge hervorgebracht. Diese erreichten den Stadtbezirksrat - allerdings erst nach dessen Beschlussfassung. Die Verwaltung hatte die Alternativstandorte im Rahmen ihrer Vorprüfungen bereits ausgeschlossen, da sie entweder nicht auf dem Gelände der ehemaligen Kaserne liegen oder aus anderen planerischen Gründen ungeeignet waren. Die Entwurfsplanungen wurden schließlich durch den Rat im September 2016 beschlossen.

Klage abgewiesen


Sich gegen diese Grundsatzbeschlussfassung wendend, wurde von einem Anwohner drei Tage nach dem einstimmigen Ratsbeschluss am 16. September 2016 Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Vor dem Hintergrund der Aussichtslosigkeit der Klage – das Gericht hatte bestätigt, dass der Ratsbeschluss rechtlich nicht zu beanstanden sei – hat der Kläger die Klage schlussendlich im April 2017 zurückgenommen.

Vor dem Hintergrund durch die örtliche Bürgerschaft teilweise kritisierten Planungen und einer im September 2016 übergebenen Unterschriftenliste gegen den geplanten Standort, hatte die Verwaltung Kritik und Anregungen und die Umsetzungsplanungen, basierend auf dem Ratsbeschluss, in der Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Rautheim-Mascherode am 23. Mai vorgestellt und in einer anschließenden Einwohnerfragestunde den Anwohnern erläutert. Die geänderten Umsetzungsplanungen wurden vom Stadtbezirksrat 213 im Mai zustimmend zur Kenntnis genommen.

Obwohl die bauliche Errichtung des „Garten der Erinnerung“ somit im Frühsommer dieses Jahres hätte beginnen können, brachte die BIBS-Fraktion im Juni einen Antrag bezüglich eines – vermeintlich durch die Verwaltung noch nicht geprüften – Alternativstandortes in den Rat ein. Mangels vorheriger Behandlung im Fachausschuss wurde der Antrag im Rat am 20. Juni zunächst zurückgenommen und wurde nunmehr für die nächste Ratssitzung am 22. August 2017 inhaltsgleich erneut gestellt.

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