Gebietsbezogener Bodenschutz als Schutz vor Fracking?

von Sina Rühland


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Braunschweig. Welche Möglichkeiten gibt es für die Stadt, Fracking zu verhindern? Dieser Frage will sich die Fraktion der Bürgerinitiative Braunschweig (BIBS) im Planungs- und Umweltausschuss am kommenden Mittwoch annehmen. Zuletzt stand die Prüfung nach dem Aufsuchen von Kohlenwasserstoffen – einer Vorstufe des Frackings – innerhalb des Erlaubnisfeldes Borsum im Raum. Die Stadt Braunschweig hatte sich in einer Stellungnahme gegen eine solche Suche ausgesprochen.

Seit 2003 bemühe man sich verstärkt um gebietsbezogenen Bodenschutz, schreibt die BIBS in ihrem Antrag. Im Bodenschutzrecht seien vier Kategorien verankert: Bodenschutzgebiete, Bodenplanungsgebiete, Bodenbelastungsgebiete und Bodengefährdungsgebiete. Grob gesagt, würden diese Kategorien Gebiete umfassen, in denen flächenhaft schädliche Bodenveränderungen auftreten oder zu erwarten seien. Letzteres sei auch bei Anwendung bestimmter Technologien zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen – also im weitesten Sinne „Fracking“ - der Fall. Nun will die BIBS folgende Frage stellen: "Kann gebietsbezogener Bodenschutz in diesem Zusammenhang tatsächlich präventiv wirken und damit auch Fracking verhindern? Oder ist gebietsbezogener Bodenschutz nur ein Instrument zur Verwaltung eines Schadens?" Diese Klärung wird durch Beantwortung der BIBS-Anfrage im Planungs- und Umweltausschuss erwartet. Als lobenswert erachte die BIBS-Fraktion dabei die kürzlich ergangene Mitteilung der Stadt, dass die Arbeiten an einem für Jedermann abrufbaren Altlastenkataster als kartographische Darstellung mit entsprechenden Hintergrundinformationen wieder aufgenommen wurden. Noch im März 2014 habe die Stadt auf Anfrage der BIBS-Fraktion geantwortet, man könne dies „mit dem vorhandenen Personal nicht leisten.“