„Gefährliche Körperverletzung": U-Haft nach Party-Bluttat

von Nick Wenkel


Die Spuren nach dem Schuss vor der Diskothek. Foto: Aktuell24 (BM)
Die Spuren nach dem Schuss vor der Diskothek. Foto: Aktuell24 (BM)

Braunschweig. Nun ist es bestätigt: Der 22-jährige Tatverdächtige, der in der Nacht von Samstag auf Sonntag einem 27-Jährigen vor einer Braunschweiger Diskothek ins Bein schoss, wurde am Montagnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig in Untersuchungshaft genommen. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz.


Zunächst ermittelte die Polizei noch wegen versuchten Totschlags. Bei Schuldspruch hätten dem Täter mindestens fünf Jahre Haft gedroht. Das Strafmaß bei gefährlicher Körperverletzung liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

Hinzukommt zudem der Verstoß gegen das Waffengesetz, was ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die mutmaßliche Tatwaffe, eine großkalibrige Pistole, wurde erst am Sonntagmorgen von einem Passanten nahe dem Festnahmeort gefunden und von der Polizei sichergestellt.

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