Hannover. Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom gestrigen Dienstag dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eines Antragstellers stattgegeben, der sich gegen die Verkürzung seines Genesenenstatus auf 90 Tage durch das RKI wendet. Das berichtet das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung.
Der Antragsteller, der im November 2021 positiv auf COVID-19 getestet wurde, hatte von der Antragsgegnerin zunächst eine Genesenenbescheinigung ausgestellt bekommen, welche bis Mai 2022 befristet war. Nachdem nunmehr mit Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 14. Januar 2022 das RKI die verkürzte Dauer des Genesenenstatus bekanntgegeben hatte, wandte sich der Antragsteller mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht gegen die Verkürzung seiner Genesenenstellung von sechs Monaten auf 90 Tage ab positiver Testung.
"Intransparent und zu unbestimmt"
Gegen die Entscheidung kann vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig.
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