Gesetzesänderung: Unfallversicherung jetzt auch im Homeoffice

Versichert sind jetzt auch im Homeoffice beispielsweise Wege zur Toilette oder in die Küche zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit.

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(Symbolbild) | Foto: pixabay

Braunschweig. Vor Kurzem sind wichtige Änderungen für den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice in Kraft getreten. Es sind ab sofort auch Wege im eigenen Haushalt sowie die Begleitung von Kindern zu einer außerhäuslichen Betreuung versichert. Hierüber informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig in einer Pressemitteilung.


Bisher waren Wege im Homeoffice nicht durch einen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Das hat sich mit kürzlich in Kraft getretenen neuen Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) VII geändert „Das Gesetz enthält zwei Ergänzungen, die Wegstrecken im Homeoffice berücksichtigen. Somit wird eine Gleichbehandlung vom Arbeitsplatz zu Hause und dem im Büro ermöglicht“, erklärt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.

Zum einen sind die sogenannten Betriebswege nicht mehr nur noch im Büro versichert, sondern auch im eigenen Haushalt. Dies beinhaltet zum Beispiel den Gang zu Toilette oder in die Küche zwecks Nahrungsaufnahme. Zum anderen gilt das Gesetz für Wege, die außer Haus zurückgelegt werden, um Kinder in die Betreuung zu bringen oder dort abzuholen – dabei kann es sich um die eigenen sowie Kinder von Ehe- oder Lebenspartnern handeln.

Die Berater des SoVD in Braunschweig beantworten weitere Fragen zu den Neuerungen. Der Verband kann unter 0531 480 760 erreicht werden. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.