„Gesetzlicher Mindestlohn nur ein erster Schritt“


| Foto: AWO



Braunschweig. „Der im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbarte flächendeckende gesetzliche Mindestlohn ist ein erster Schritt in Richtung einer gerechteren Arbeitsmarktpolitik. Darüber hinaus müssen wir weiterhin entschieden die Beschäftigten in der sozialen Arbeit stärken“, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig Rifat Fersahoglu-Weber mit Blick auf die Herausforderungen in diesen Jahr.

Absurde Kostensenkungen


Die AWO hat dabei insbesondere die Rahmenbedingungen für soziale Arbeit im Blick. Diese haben sich mit der aufkommenden neoliberalen Steuerungslogik für die Leistungserbringer seit den neunziger Jahren verschlechtert. „Das gewünschte Ergebnis, durch mehr Wettbewerb effektivere soziale Arbeit zu gewährleisten und alte Strukturen auf Seiten der Einrichtungen aufzubrechen, ist längst eingetreten“, unterstreicht Fersahoglu-Weber. „Was wir jetzt beobachten müssen, ist eine absurde Kostensenkungsstrategie zulasten der Beschäftigten. Ein unregulierter Wettbewerb im sozialen Bereich heißt häufig Einsparungen beim Personal, das hier 80 Prozent der Kosten ausmacht.“ Diese hochqualifizierten Mitarbeitenden in der sozialen Arbeit leisten beispielsweise in der Pflege oder in der Erziehung eine wertvolle und anspruchsvolle Arbeit für die Gesellschaft. Dafür müssen wir als Gemeinschaft Anerkennung aussprechen und diese auch entsprechend entlohnen.


Die AWO hat sich in den zurückliegenden Jahren verstärkt gegen diesen Trend gestemmt und Eckpunkte für ein wertegebundenes Unternehmen verabschiedet. Zentraler Bestandteil sind dabei Maßnahmen, die eine gerechte und solidarische Bezahlung aller Beschäftigten gewährleisten. „Es liegt heute auf der Hand, dass nur ein bundesweiter, allgemein verbindlicher Entgelttarifvertrag Soziales den wettbewerbsbedingten Kostensenkungsdruck aushebeln kann“, hebt der Braunschweiger AWO-Vorsitzende hervor. Hierfür muss sich die gesamte FreieWohlfahrtspflege in der Bundesrepublik zielgerichtet einsetzen.

Soziales Unternehmertum


Damit soziale Arbeit wertegebunden stattfinden kann, braucht es entsprechende politische Rahmenbedingungen. Denn gerade diese Wertegebundenheit ist ein zentrales Merkmal der gemeinnützigen Freien Wohlfahrtspflege. „Wir sehen uns keinesfalls nur als Dienstleister, sondern genauso als Themenanwalt für diejenigen denen wir beistehen, als Förderer zivilgesellschaftlichen Engagements und als integrative Organisation.“ Das alles leisten unsere ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Wir stehen nun am Beginn eines ganz entscheidenden Weges für die Ausgestaltung unseres Sozialstaats. Ich bin überzeugt, dass soziales Unternehmertum mit sozial gerechten Grundsätzen vereinbar ist“, schließt Fersahoglu-Weber ab.