Braunschweig. Das Gesundheitsamt rät, sich im Oktober oder November beim Hausarzt gegen die Virusgrippe, auch Influenza genannt, impfen zu lassen. „Da die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass die Influenza-Viren meist erst nach Weihnachten verstärkt auftreten, reicht eine Impfung bis Mitte November aus“, sagt Gesundheitsamtsleiterin Dr. Brigitte Buhr-Riehm.
Derzeit gebe es in den europäischen Ländern nur eine sehr geringe Influenza-Aktivität, so Buhr-Riehm. Entsprechend sei es im Frühjahr und Sommer auf der Südhalbkugel zur dortigen Winterzeit gewesen. Diese Indikatoren deuteten zwar darauf hin, dass keine schwere Influenza-Saison drohe. Wie stark eine Influenzawelle werde, sei aber letztlich nicht vorhersehbar und werde nicht zuletzt auch von der Impfungsrate beeinflusst: „Eine Impfung schützt nicht nur jeden persönlich, sondern trägt zum allgemeinen Impfschutz der Bevölkerung bei“, betont die Medizinerin. „Je mehr Personen aus der Umgebung jedes Einzelnen gegen Influenza geimpft sind, umso weniger kann sich das Virus von Mensch zu Mensch ausbreiten.“
Die aktuellen Influenza-Impfstoffe unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung nicht von dem Impfstoff der Saison 2013/14. Die Influenza-Impfung muss jedes Jahr erneuert werden. Der Körper baut als Reaktion auf die Impfung Antikörper auf, die ca. sechs Monate wirksam sind. Der Impfschutz ist ca. zwei Wochen nach der Impfung aufgebaut.
Die Impfung wird in den Oberarmmuskel gegeben. Sie ist in der Regel gut verträglich. Die inaktivierten Grippe-Impfstoffe können in allen Stadien der Schwangerschaft verabreicht werden. Als Nebenwirkungen können Schmerzen an der Einstichstelle sowie Kopf- und Gliederschmerzen sowie erhöhte Temperatur auftreten. Dies sind Belege einer Reaktion des körpereigenen Abwehrsystems, die zeigen, dass der Impfstoff wirkt. Sie stellen keine wirkliche Komplikation dar und klingen in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfiehlt die Influenza-Impfung als Standard-Impfung für alle Personen ab 60 Jahren sowie für bestimmte Personengruppen als sog. Indikationsimpfung: alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B. chronische Erkrankungen der Atemwege, der Herz-Kreislauf-Organe, der Leber und der Nieren, Personen mit Diabetes mellitus und anderen Stoffwechselerkrankungen, Personen mit chronisch-neurologischen Erkrankungen, wie z. B. Multiple Sklerose, für Personen mit Erkrankungen des Immunsystems sowie mit HIV-Infektion sowie für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen.
Ganz besonders wird die Impfung medizinischem Personal empfohlen, die eng mit Personen zusammen arbeiten, die chronisch krank und immungeschwächt sind. Dazu zählt auch das Personal von Alters- und Pflegeheimen. Für alle eben genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten. Aber auch bei Personen, die in die STIKO-Empfehlung nicht eingeschlossen sind, zahlt die Krankenkasse in vielen Fällen. Dies muss individuell mit der Krankenkasse abgestimmt werden. Die Impfung erfolgt über alle Hausärzte sowie in vielen Fällen auch über Arbeitsmediziner in Betrieben. Das Gesundheitsamt bietet selbst zwar keine Influenza-Impfungen an, berät jedoch hierzu. Impfberatung ist möglich unter der Telefonnummer 05 31/4 70-72 42: montags 10:00 bis 12:30 Uhr, dienstags 10:00 bis 12:30 und donnerstags 11:00 bis 12:00 Uhr.
Symptome der Influenza
Die Influenza (echte Grippe) ist von den zahlreichen, durch verschiedenste Viren verursachten Erkältungserkrankungen zu unterscheiden. Gegen die gewöhnlichen Erkältungserkrankungen im Winter hilft die Influenza-Impfung nicht. Typische Symptome der Influenza sind: schlagartig auftretendes hohes Fieber, verbunden mit starkem Krankheitsgefühl, Husten und Gliederschmerzen. Bei solchen Beschwerden sollte unbedingt ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden.
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