Braunschweig. Vom 5. bis zum 9. Februar veranstaltet die Braunschweig Stadtmarketing GmbH mit Unterstützung des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) und zahlreichen weiteren Partnern und Sponsoren die winterkunstzeit. Ob die für Sonntag, 9. Februar, geplante Verkaufsöffnung, die die Veranstaltung ergänzen soll, stattfinden kann, ist unsicher, da von Gewerkschaftsseite Klage gegen die von der Stadt Braunschweig erteilte Genehmigung für die Verkaufsöffnung an vier Sonntagen 2020 eingereicht wurde. Das berichtet die Stadtmarketing GmbH in einer Pressemitteilung.
Das Stadtmarketing macht die Braunschweiger Innenstadt vom 5. bis zum 9. Februar zur Bühne für die Kreativszene der Region. Mehr als 60 Kunst- und Kreativschaffende geben bei der winterkunstzeit auf öffentlichen Plätzen, in Geschäften, Einkaufscentern und im ›Wiederaufbau‹-Atelier auf dem Kohlmarkt einen Einblick in ihr Schaffen und laden zu Workshops und Mitmachaktionen ein.
Klage gegen die Genehmigung der Sonntagsöffnung wurde eingereicht
Außerdem ist geplant, dass die Geschäfte in der ganzen Stadt im Rahmen der winterkunstzeit am Sonntag, 9. Februar, von 13 bis 18 öffnen. Die dafür nötige Genehmigung hat die Stadt Braunschweig auf Antrag des AAI und des Arbeitsausschuss Peripherie e. V. erteilt. Ob die Verkaufsöffnung tatsächlich stattfinden kann, ist unsicher, da von Gewerkschaftsseite innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist Klage gegen die Genehmigung eingegangen ist.
„Ich bin enttäuscht, dass es zu einer solchen Klage durch eine Gewerkschaft gekommen ist. Dies insbesondere, da die Beantragung der Verkaufsöffnung an nur vier Sonntagen seit Jahren einem bewährten Prinzip folgt: Wir haben uns eng mit allen Akteuren in der Braunschweiger Innenstadt abgestimmt, Dom und Betriebsräte waren einbezogen und haben den Antrag mitgetragen. An den verkaufsoffenen Wochenenden laden wir gemeinsam Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Region nach Braunschweig ein, zeigen die attraktive Einkaufsstadt und wollen so den stationären Handel und seine Arbeitsplätze erhalten“, erklärt Olaf Jaeschke, Vorstandsvorsitzender des AAI.
"Die gute Zusammenarbeit aller lokalen Akteure infrage gestellt"
„Die Klage einer regionalen Organisation führt jetzt dazu, die gute Zusammenarbeit aller lokalen Akteure infrage zu stellen. Wir haben im Vorfeld der Beantragung das Gespräch gesucht, um einen gemeinsamen Weg für die Realisierung der verkaufsoffenen Sonntage in Braunschweig zu finden. Ich bin sehr traurig, dass es nicht gelungen ist.“ Die Gewerkschaft habe eine Sozialcharta gefordert. In dieser sollten sich die Unterzeichnenden zu verschiedenen Regelungen für Sonntagsöffnungen verpflichten. Da diese aber den einzelnen Betrieben obliegen würden, könnten weder eine Interessensvertretung wie der AAI noch die Stadt Braunschweig solche Regelungen durchsetzen, so Jaeschke.
„Wie sich die Klage auswirken wird, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon findet die winterkunstzeit vom 5. bis zum 9. Februar auf jeden Fall statt. Unsere Partner machen das möglich, indem sie an ihrem Engagement festhalten. Dafür möchte ich mich bedanken“, erklärt Gerold Leppa, Geschäftsführer des Stadtmarketings und Veranstalters der winterkunstzeit. Das Vorgehen der Gewerkschaft richte sich auch gegen den Konsens mit Betriebsräten in der Innenstadt und sei deshalb unverständlich. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels sei die Stärkung der Einkaufsstadt wichtig. „Die Menschen können an 52 Sonntagen im Jahr online einkaufen, für uns soll aber keine Sonntagsöffnung im stationären Handel mehr möglich sein, die den Besuch beispielsweise in der Innenstadt in Verbindung mit dem Einkaufen zum Erlebnis machen, das Familien, Freunde und Bekannte gemeinsam erfahren können.“
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