Braunschweig. Am Freitag hatte sich eine Leserin bei uns gemeldet, dass am von vielen zum Parken genutzten Neuen Weg mehrere Pflanzen des hochgiftigen Riesen-Bärenklaus wachsen würden. Auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigt nun die Stadt Braunschweig, dass dort diese Pflanze schon häufiger aufgetreten sei. Diese werde umgehend entfernt. Eine Verpflichtung hierzu gelte übrigens auch für private Grundstücke.
"Am Standort Neuer Weg traten bereits in den vergangenen Jahren Pflanzen des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum) auf", teilt Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig, mit. In Siedlungsbereichen sowie in stark frequentierten Gebieten in Siedlungsnähe werde die Pflanze auf städtischen Liegenschaften innerhalb von drei Tagen (montags bis freitags) nach Bekanntwerden beseitigt. Das heißt, dass die Pflanzen am Neuen Weg bereits entfernt wurden oder ihre Beseitigung unmittelbar bevor steht.
Fachkundiges Unternehmen übernimmt
Die Zahl der Neumeldungen des Riesen-Bärenklaus - auch Herkulesstaude genannt - liege in den letzten Jahren konstant zwischen 25 und 30. Jede neue Meldung werde vom Fachbereich Stadtgrün überprüft, bei Meldungen an bekannten Standorten werde auf eine Überprüfung verzichtet. Bei 75 Prozent der Meldungen bestätige sich der Verdacht auf Riesen-Bärenklau. Mit der Beseitigung werde ein fachkundiges Unternehmen beauftragt.
Dabei gilt es bei der Beseitigung einiges zu beachten. "Die wirksamste Bekämpfungsmethode ist das Ausgraben der Pflanze. Dabei wird die Verdickung der Wurzel bis in etwa 15 Zentimetern Bodentiefe abgestochen", berichtet Keunecke. Während der Arbeiten müsse komplette Schutzkleidung inklusive Handschuhe und Gesichtsschutz getragen werden, um Hautkontakt mit der Pflanze oder dem Pflanzensaft zu vermeiden. Blühende Pflanzen würden entnommen, verpackt und verbrannt, um das Samenpotential zu zerstören. Ausgegrabene, nichtblühende Pflanzen könnten auf der Fläche verbleiben. "Ist der Boden von den Wurzeln abgeschüttelt, vertrocknen sie", erklärt der Stadtsprecher.
Auch Privatleute verpflichtet
Und auf noch einen Umstand weist Keunecke hin: "Auch die Eigentümer privater Grundstücke sind verpflichtet, die Ausbreitung der Herkulesstaude zu bekämpfen. So bestimmt es die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig". Dort ist festgehalten, dass Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken verpflichtet sind, die Ausbreitung unter anderem der Herkulesstaude zu verhindern. Die Stadt könne von diesen verlangen, die Pflanzen zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
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