Braunschweig. Am vergangenen Freitagabend fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel und Gaststättengewerbe durch die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls statt. Die Prüfungen sollten die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Zahlung des Mindestlohns sicherstellen, wie das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet.
Zusätzlich sollten die Prüfungen zur Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und Scheinselbständigkeit sowie Leistungsbetrug beitragen. Neben den Zöllnern der FKS nahmen noch weitere Behörden wie die Polizei, das Finanzamt Braunschweig und das Gewerbeaufsichtsamt an der Verbundkontrolle teil. Es wurden 133 Personen angetroffen, die zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt wurden. In einigen Fällen werden Nachermittlungen durch Geschäftsunterlagenprüfungen erforderlich sein.
Diese Verstöße gab es
Bei den Prüfungen konnten folgende Verstöße festgestellt werden: Unter anderem gab es zehn Verdachtsfälle wegen Unterschreitens des Mindestlohns, sieben Verdachtsfälle von Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, vierzehn Verdachtsfälle von illegaler Beschäftigung von Ausländern sowie neun Verdachtsfälle zum Leistungsmissbrauch. Bei einem der angetroffenen Ausländer musste bei der Polizei eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt werden, da sich herausstellte, dass sein Pass gefälscht war.
Hintergrund
Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist in besonderem Maß von Schwarzarbeit betroffen – viele Beschäftigte arbeiten in geringfügiger Beschäftigung, es ist außerdem oft schwierig, geeignetes Fachpersonal zu finden. Deshalb führt die Zollbehörde ganzjährig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch.