"Gruselspaß auf der Oker“ sorgt für kindgerechten Nervenkitzel


| Foto: Braunschweig Stadtmarketing GmbH / Sascha Gramann)



Braunschweig. Sommerzeit ist Ferienzeit. Rechtzeitig zum Ferienbeginn startet eine neue Reihe von „Gruselspaß auf der Oker“, der Kinderfloßfahrt mit Gänsehautfaktor. Erster Termin ist der 5. August um 19 Uhr.

Von unzähligen Braunschweiger Schulkindern sehnsüchtig erwartet, stehen sie schon vor der Tür: die längsten Ferien des Jahres. Endlich Zeit für lustige Unternehmungen und Familienausflüge. Ein Erlebnis der besonderen Art bietet da die Floßfahrt „Gruselspaß auf der Oker“ für Kinder ab acht Jahren. „Die lebendige Umgebung mit flatternden Enten, knackenden Ästen und dem Schattenspiel der Bäume gestaltet eine geheimnisumwobene Atmosphäre“, so Nina Bierwirth, Bereichsleiterin bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH.

An sechs Dienstagen vom 5. August bis 9. September legt das Floß um 19 Uhr ab und begibt sich mitsamt seinen Insassen auf geheimnisvolle Fahrt. Renate Timmermann, seit 1993 Gästeführerin aus Leidenschaft, liest dabei eine altersgerechte, aber dennoch gespenstische Geschichte vor, die die Kinder in ihren Bann zieht.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe arbeitet das Stadtmarketing mit dem Floßanbieter OkerTour zusammen. Treffpunkt ist daher die Station OkerTour am Anleger John-F.-Kennedy-Platz / Kurt-Schumacher-Straße. Die Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson ist Voraussetzung. „Gruselspaß auf der Oker“ kann auch als geschlossene Gruppenführung zu anderen Terminen gebucht werden.

Weitere Informationen zu „Gruselspaß auf der Oker“ unter www.braunschweig.de/okerfahrten.

Fakten „Gruselspaß auf der Oker“:

  • Termine: 5. August bis 9. September, dienstags um 19 Uhr

  • Treffpunkt: OkerTour, Anleger John-F.-Kennedy-Platz / Kurt-Schumacher-Str. an der Brücke

  • Dauer: circa 1,5 Stunden

  • Preis: 10 Euro pro Person

  • Buchung: Buchung in der Touristinfo, Kleine Burg 14, oder per E-Mail an touristinfo@braunschweig.de bis 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin ist erforderlich

  • Hinweis: Die Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson ist Voraussetzung.