Handwerkskammer gegen EEG-Umlagepflicht auf selbst verbrauchten Ökostrom




Braunschweig. Die Handwerkskammer kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Ökostrom bei Neuanlagen künftig mit 40 Prozent der EEG-Umlage zu belasten. „Eine Abgabe auf klimafreundlich erzeugten und direkt vor Ort verbrauchten Strom ist vollkommen widersinnig. Das ist, als wenn man von einem Gartenbesitzer 2,5 Cent für jede selbst geerntete und verzehrte Karotte verlangt“, sagt Detlef Bade, Präsident der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade. Er befürchtet erhebliche Rückschritte beim Ausbau der dezentralen Energieversorgung. Neben Privathaushalten würden auch immer mehr Handwerksbetriebe auf selbst erzeugten Strom aus Erneuerbaren Energien setzen, um ihren Bedarf zu decken. „Diese Dynamik wird mit der Abgabe ausgebremst, da sie vor allem kleine und mittlere Betriebe zusätzlich belastet “, so Bade.

Auch Kammerhauptgeschäftsführer Norbert Bünten kommt zu dem Schluss: „Eine faire Kostenverteilung, wie sie die Handwerkskammer wiederholt eingefordert hat, können wir bei der EEG-Reform nicht erkennen“. Ohne weitergehende Änderungen werde es auch künftig erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe geben. „Wenn Verbraucher und Betriebe nun auch noch für den Eigenverbrauch von selbst produziertem Ökostrom bezahlen sollen, ist das ein völlig falsches Signal.“

Die neue Umlagepflicht soll für sämtlichen selbst erzeugten und verbrauchten Strom bei Neuanlagen gelten. Große stromintensive Unternehmen sollen jedoch auch künftig im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung weitgehend von der EEG-Umlage befreit sein. Bei ihnen würde der Belastungsdeckel dafür sorgen, dass auch die nun vorgesehene Ausweitung der Umlagepflicht faktisch kaum greift.