Handwerkskammer informiert zur neuen Erbschaftssteuer


Die Handwerkskammer Braunschweig informiert zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Symbolfoto: Anke Donner
Die Handwerkskammer Braunschweig informiert zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Braunschweig. Der Bundesrat hat im Oktober 2016 der Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Unternehmensnachfolgern freigemacht. Über diese Regelungen informiert eine Veranstaltung der Handwerkskammer.


Unternehmensnachfolger sollen auch künftig weitgehend von dieser Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dafür gelten aber andere Voraussetzungen: Die Steuerbefreiung ist ohne Bedingungen und Nachweispflichten jetzt nur noch für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern möglich. Darüber hinaus müssen für die Steuerfreiheit Mindestlohnsummen über gegebenenfalls sieben Jahre erreicht werden. Eine eventuelle Steuerlast im Erbfall kann verzinslich gestundet werden. Erbregelungen sowie Gesellschaftsverträge sind daher gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Über diese Folgen der Neuregelung informiert die Handwerkskammer gemeinsam mit einem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbH.

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch den 22. März von 18 bis 20 Uhr, in der Handwerkskammer am Burgplatz 2, 38100 Braunschweig. Anmeldung und Information bei: Jörg Marsiske, Tel. 04131 712-113, marsiske@hwk-bls.de.