Braunschweig. Selten polarisierte in jüngster Vergangenheit ein Thema so sehr wie die aktuellen Entwicklungen in der Braunschweiger Hanfbar. Nicht selten liest man in den sozialen Medien, dass Bürger anprangern, die Hanfbar würde von Stadt und Staatsanwaltschaft nicht gerecht behandelt werden. Doch stimmt das? regionalHeute.de sprach mit der Staatsanwaltschaft. Und diese widerspricht dem ganz deutlich.
Zunächst einmal sei es wichtig zu verstehen, warum die Hanfbar überhaupt durchsucht und anschließendein Verkaufsverbot für einenHanfblütentee ausgesprochen wurde. Das Problem liege in derHanfblüte. Nach deutschem Recht dürfen Produkte, die zerkleinerte oder getrocknete Hanfblüten beinhalten, nicht verkauft werden – und zwar ausnahmslos. Anders sieht es bei einem Hanf-Brotaufstrich und einem Energy Drink aus. Hier werde lediglich ein Extrakt verwendet, was nach deutschem Recht legal sei. Drogerieketten wie dm und Rossmann handeln aber auch hier sehr vorsichtig, wie ein Pressesprecher von Rossmann gegenüber unserer Online-Zeitung betont. Die Produkte werden demnach regelmäßig von einem unabhängigen Institut und von Behörden durch sogenannte „Probenahmen“ überprüft.
Weitere Durchsuchungen
Letztlich sei es also nur die Hanfblüte, die bei einem Verkauf für Probleme sorgt. Daher sei durch die Stadt Braunschweig kürzlich auch nur ein Verkaufsverbot für eben jenen Tee ausgesprochen worden. Und die Hanfbar wird wohl kein Einzelfall bleiben. Nach Informationen von regionalHeute.de sollen schon bald weitere Tee-Läden untersucht werden. Hans Christian Wolters, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, bestätigte gegenüber unserer Online-Zeitung, dass weitere Durchsuchungen „sehr wahrscheinlich" seien. Wolters erinnerte daran, dass es schlicht verboten sei, solche Produkte zu verkaufen. Sollten diese nun jedoch auch bei anderen Geschäften in den Regalen zu finden sein und die Staatsanwaltschaft entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, werde auch hier ermittelt. Das Ziel sei es nicht einen Laden an den Pranger zu stellen, sondern die Produkte aus den Geschäften zu verbannen. „Man kann nicht drauf los verkaufen", mahnt der Pressesprecher.
Hinweis auf weiteres Geschäft
Im Falle der Hanfbar habe man einen konkreten Hinweis bekommen, dass hier Hanfblütentee verkauft werde. Erst daraufhin sei das Verbot ins Rollen gekommen. Auch für ein weiteres Geschäft in Braunschweig habe man bereits einen Hinweis erhalten. Hier werde die Staatsanwaltschaft nun ebenfalls ermitteln. Wolters betonte allerdings auch: „Wir haben durchaus Delikte, die uns viel mehr interessieren". Gemeint seien dabei unter anderem die dreisten Enkeltrickbetrüger, die in unserer Region immer wieder Senioren um ihr Erspartes bringen.
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