Braunschweig. Nachdem es in jüngster Zeit etwas ruhiger um die viel diskutierte Hanfbar wurde, kommt nun neuer Schwung in Angelegenheit. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat kürzlich Klage gegen die Betreiber des Geschäfts erhoben. Das bestätigt Staatsanwalt Christian Wolters gegenüber regionalHeute.de. Den beiden jungen Unternehmern drohen nun Freiheitsstrafen von 1 bis 15 Jahren.
Den beiden Betreibern wird demnach vorgeworfen, gemeinschaftlich gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Einem der beiden jungen Unternehmer, auf den das Gewerbe formal angemeldet ist, wird zudem vorgeworfen in drei weiteren Straftaten, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben und ohne Handel zu treiben Betäubungsmittel eingeführt zu haben. Im Falle einer Verurteilung drohen den Beschuldigten grundsätzlich Freiheitsstrafen von 1 Jahr bis zu 15 Jahren.
Staatsanwaltschaft verlangt rund 80.000 Euro
Und auch finanziell geht es den beiden jungen Unternehmern anscheinend an den Kragen. Die Staatsanwaltschaft fordert nun nämlich das Geld ein, welches durch dieStraftaten in derHanfbar eingenommen wurde. Insgesamt gehe es dabei um knapp 80.000 Euro. „Derartige Einnahmen aus Straftaten sind vollumfänglich zugunsten des Staates abzuschöpfen", erklärt Wolters.
Das wird den Betreibern vorgeworfen
In den vergangenen Monaten stand die Hanfbar immer wieder im Mittelpunkt der Braunschweiger Öffentlichkeit, teilweise sogar über die Stadtgrenzen hinaus. Dabei wurde häufig darüber diskutiert, was sich die beiden Betreiber genau zu Schulden kommen lassen haben. Konkret werde dem Betreiber unter anderem vorgeworfen, Anfang April 2018 insgesamt 4.192,47 Gramm unverarbeitete Cannabisblüten und -blätter mit einem Wirkstoffgehalt von 0,07 Prozent bis 0,59 Prozent und einer Wirkstoffmenge von insgesamt 8,9 Gramm THC erhalten und teilweise verkauft zu haben. Im Rahmen einerDurchsuchung am 3. Juli 2018 sei zudem eine Restmenge von 3.363,47 Gramm sichergestellt worden. Durch den Verkauf der rund 850 Gramm Cannabis im Laden in der Mühlenpfordtstraße und im Internet soll der AngeklagteVerkaufserlöse in Höhe von etwa 8.700 Euro erzielt haben. Spätestens ab August 2018sei dannauch der zweite Angeschuldigte in die Geschäfteder Filialen in der Mühlenpfordtstraße, die mittlerweile geschlossen ist, und der Friedrich-Wilhelm-Straße sowie dem Internetversand eingetreten, so dass letztlich beideUnternehmerab diesem Zeitpunkt die Geschäfte der Hanfbar„ gemeinsam im bewussten und gewollten Zusammenwirken betrieben",wiedie Staatsanwaltschaft erklärt.
Rauschgift in Garage gelagert
Doch auch privat sei einer der beiden Hanfbar-Betreiber bereits auffällig gewesen. Laut Staatsanwaltschaft habe er vom 27. April bis zum 29. April 2018 die Hanfmesse „Canna Trade“ in Zürich in der Schweiz besucht und dort insgesamt 10,06 Gramm Cannabis sowie 1,26 Gramm Cannabisharz (Haschisch) mit einem Wirkstoffgehalt von 0,06 Prozent bis 1,78 Prozent und einer Wirkstoffmenge von insgesamt 15 Milligramm THC geschenkt bekommen und das Rauschgift anschließend nach Deutschland verbracht. Dieses habe er dann in einer Garage in Braunschweig gelagert, wo es am 19. September 2018 aufgefunden und sichergestellt werden konnte.
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